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Heidelberg (dpa/lsw) - Die Ermittlungen zur tödlichen Autofahrt in eine Menschengruppe in Heidelberg dürften sich nach Einschätzung der Justiz noch länger hinziehen. „Die Wohnung wurde durchsucht, das Umfeld befragt, aber er selbst äußert sich weiterhin nicht“, sagte Oberstaatsanwalt Romeo Schüssler am Mittwoch in Heidelberg. Betrunken sei der Mann zur Tatzeit nicht gewesen. „Ein Alkoholgehalt von etwa 0,16 Promille wurde im Blut gemessen, der Befund für Betäubungsmittel steht aus.“ Mittlerweile sei ein Pflichtverteidiger bestellt worden. Hinweise auf ein religiöses oder politisches Motiv gebe es nicht.
Ein Gutachten, ob der 35 Jahre alte Student zum Beispiel durch Depressionen vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gewesen sein könnte, werde „mit Sicherheit noch Wochen dauern“, sagte Schüssler. „Nicht jede schwere Erkrankung führt zur Schuldunfähigkeit.“
Im Fall von beleidigenden Internetkommentaren nach der Tat reichte die Polizei am Mittwoch erste Fälle bei der Justiz ein. „Wir bewerten sie nun nach strafbarem Inhalt“, meinte Schüssler. Er betonte, dass gegen den Polizisten, der den mutmaßlichen Täter mit einem Schuss gestoppt hatte, ein Prüfungs- und kein Ermittlungsverfahren laufe.
Der Verdächtige soll am 25. Februar in eine Menschengruppe gefahren sein. Dabei wurde ein 73-Jähriger getötet, zwei Fußgänger wurden verletzt. Dem Heidelberger wird unter anderem Mord vorgeworfen.