Bei der Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen am Wochenende trugen viele Teilnehmer keine Maske. (Archivbild) Foto: dpa/Michael Kappeler

Der Senat in Berlin hat einen Maskenpflicht bei Demonstrationen beschlossen, an der mehr als 100 Menschen teilnehmen. Doch es gibt Ausnahmen.

Berlin - Bei Demonstrationen in Berlin mit mehr als 100 Teilnehmern gilt künftig eine Maskenpflicht. Darauf hat sich der Senat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei seiner Sitzung am Dienstag verständigt. Es soll aber Ausnahmen etwa für Autokorsos und Fahrrademos geben. Nach der bisherigen Infektionsschutzverordnung in Berlin war Teilnehmern von Demonstrationen nicht vorgeschrieben, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Details sollen bei der Pressekonferenz nach der Senatssitzung am Dienstagnachmittag bekannt gegeben werden.

Eine solche Maskenpflicht gilt etwa in Bussen und Bahnen oder im Einzelhandel und seit Beginn des neuen Schuljahres auch in Schulgebäuden, aber nicht während des Unterrichts. Der Senat hat das Thema am Dienstag beraten, nachdem es am Wochenende mehrere Demonstrationen in Berlin gegen die Corona-Politik gegeben hatte.

Verbot der Demonstration war gescheitert

Am Samstag nahmen nach Schätzungen der Behörden an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin insgesamt rund 38 000 Menschen teil. Eigentlich wollten die Berliner Behörden die Versammlungen verbieten, sie unterlagen jedoch vor Gerichten.

Als Grund für die Verbotsverfügung hatte die Polizei angeführt, durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - entstehe ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits am Montag angekündigt, eine Maskenpflicht für Demonstrationen zu befürworten.