Der BGH hatte das letzte Wort: Unfallstelle in der Rosensteinstraße Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Mehr als zwei Jahre nach dem Horrorunfall im Stuttgarter Nordbahnhofviertel, bei dem ein Raser mit einem Sportwagen zwei Menschen getötet hat, hat die Justiz nun einen Schlussstrich gezogen.

Stuttgart - Das Urteil gegen den Jaguar-Raser, der am 6. März 2019 im Nordbahnhofviertel bei einem Unfall zwei Menschen tötete, ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Informationen unserer Zeitung die Revision der Nebenklage, die die Angehörigen der Opfer vertreten hat, verworfen. Der damals 20-jährige Fahrer eines gemieteten Sportwagens wurde im November 2019 vom Stuttgarter Landgericht wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren Haft verurteilt.