Auf die Bewährungsstrafe folgt nun die Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Foto: dpa/Tim Brakemeier

Ein 47-jähriger Remsecker soll einen Kollegen in dessen Osteopathie-Praxis erpresst haben. Der Angeklagte war wegen ähnlicher Vorwürfe bereits vorbestraft.

Ein 47 Jahre alter Mann aus Remseck hat vom Amtsgericht Ludwigsburg eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt bekommen. Er soll im Mai 2019 einen Osteopathen aus Kornwestheim erpresst haben. So ist aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entnehmen, dass sich zwei Männer Zugang zur Praxis des Opfers verschafft haben und es so verletzten, dass es in die Notaufnahme musste. Außerdem wurde das Opfer wohl gezwungen, den Angeklagten anzurufen, der dabei unter anderem eine Million Euro gefordert haben soll. Bei Missachten der Forderung drohte er, dass der Frau des Opfers etwas passiere. Das Opfer sei danach gefesselt worden, konnte sich aber mit einer Nagelschere befreien und die Polizei rufen.

Der 47-Jährige stand bereits vor wenigen Monaten vor Gericht, weil er und eine Komplizin einen früheren Geschäftspartner mit unlauteren Mitteln unter Druck gesetzt haben sollen. Damals kassierte er eine Bewährungsstrafe. Das aktuelle Urteil über vier Jahre Gefängnis ist noch nicht rechtskräftig.