Ein entsetzliches Ende hatten die Tiere in dem Erligheimer Stall gefunden. Foto: Peta Deutschland /Peta

Die Grünen im Landkreis Ludwigsburg fordern Aufklärung darüber, wie der qualvolle Tod der Erligheimer Tiere hätte verhindert werden können und welche Mitverantwortung die Behörden tragen.

Das Entsetzen darüber, dass ein ganzer Stall voll Tiere in Erligheim qualvoll verendete, ohne dass jemand es bemerkt hatte, sitzt immer noch tief. Inwieweit auch ein Versagen der Behörden schuld daran sein könnte, will die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen jetzt von Landrat Dietmar Allgaier wissen. Sie hat eine Anfrage an ihn gerichtet und um Aufklärung darüber gebeten, wie sich „diese schrecklichen Vorgänge“, so die Grünen, aus der Sicht des Landratsamtes darstellen. Zu prüfen sei dabei auch, ob es von Seiten der zuständigen Behörden Versäumnisse gegeben habe. So stellt die Kreistagsfraktion die Frage, wann diese Behörden – Gemeinde Erligheim, Veterinäramt und Landwirtschaftsamt – erstmals auf die mangelhafte Haltung der Tiere in der Hofstelle aufmerksam gemacht worden seien und welche Konsequenzen dies zur Folge gehabt habe. Die Grünen hinterfragen auch die derzeitige Personalsituation im Veterinäramt. Die Behörden müssten alles dafür tun, damit solche Fälle zukünftig verhindert würden, fordern sie.

Extrem schwierige Bergung

Gemeinde und Veterinäramt hatten zurückgewiesen, eine Mitverantwortung zu tragen. Die Kontrollen seien schon über das normale Maß hinausgegangen, so das Veterinäramt. Es habe sich um eine persönliche Ausnahmesituation gehandelt, bei der die Verantwortung des Tierhalters versagt habe.

Die toten neun Rinder, fünf Schweine und drei Hühner waren der Polizei vor rund zwei Wochen von einer Nachbarin gemeldet worden, das Landratsamt machte den Fall öffentlich. Die Tiere waren verhungert und verdurstet. Die Bergung hatte sich als extrem schwierig erwiesen, eine Gebäudemauer musste dafür eingerissen werden. Gegen den Besitzer wurde ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen, zudem wird wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.