Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer in Tübingen gebilligt. Viele Städte überlegen nun, dem Tübinger Weg zu folgen. Heidelberg will noch in diesem Jahr so weit sein. Stuttgart zögert.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde einer Tübinger McDonald’s-Filiale zurück. Die Abgabe wird in Tübingen seit 2022 auf Einwegverpackungen für Lebensmittel zum Mitnehmen erhoben, zum Beispiel auf Kaffeebecher, Hamburgerschachteln und Plastikbesteck.
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