Für Personen mit Auffrischungsimpfung soll bei 2G-plus-Konzepten keine Testpflicht mehr gelten. Foto: dpa/Sina Schuldt

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern einigen sich auf die Aufhebung der Testpflicht für Personen mit Auffrischungsimpfungen bei 2G-plus-Konzepten. Doch es gibt Ausnahmen.

München - Menschen mit einer Booster-Impfung sollen im Regelfall von einer Testpflicht befreit werden – auch wenn diese eigentlich von Geimpften gefordert wird. Das teilte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstagabend nach Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern mit.

Für medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser sowie für Pflegeheime soll dies aber nicht gelten.