Annalena Baerbock bei ihrem Besuch in der Haager Akademie für Völkerrecht Foto: dpa/Christophe Gateau

Mit einem internationalen Sondergericht will Außenministerin Annalena Baerbock die russische Führungsriege für den Ukraine-Krieg zur Rechenschaft ziehen.

Außenministerin Annalena Baerbock will die russische Führungsriege mit einem internationalen Sondergericht für den Angriffskrieg in der Ukraine zur Rechenschaft ziehen. Das Gericht außerhalb der Ukraine solle seine Rechtssprechung aus dem ukrainischen Strafrecht ableiten, machte die Grünen-Politikerin am Montag in einer Grundsatzrede an der Haager Akademie für Völkerrecht deutlich. Das Tribunal soll gegen die russische Führung ermitteln und sie vor Gericht stellen können.

Sie habe mit ihrem ukrainischen Kollegen Dmytro Kuleba vergangene Woche beim Besuch in der Ostukraine darüber gesprochen, gemeinsam mit einigen Partnern eine solche Möglichkeit zu schaffen, sagte Baerbock. Wichtig sei, dass dies durch eine internationale Komponente ergänzt werde. So könne zum Beispiel ein Standort außerhalb der Ukraine mit finanzieller Unterstützung durch Partner und mit internationalen Staatsanwälten und Richtern die Unparteilichkeit und die Legitimität dieses Gerichtes untermauern, betonte die Ministerin.

Klare Botschaft an die russische Führung nötig

Eine Sonderinstitution sei „keine ideale Lösung, auch nicht für mich“, sagte Baerbock. „Aber dass wir diese Sonderlösung brauchen, liegt daran, dass unser Völkerrecht eben derzeit eine Lücke hat.“ Man rede zudem nicht über Probleme in 20 Jahren, „sondern über Gerechtigkeit von heute“. Man brauche eine „ganz klare Botschaft an die russische Führung (...) und damit auch an alle anderen in der Welt, dass ein Angriffskrieg in dieser Welt nicht ungestraft bleibt“.

Baerbock schlug zugleich eine Reform des Völkerstrafrechts vor, um eine eklatante Rechtslücke zu schließen. Demnach sollen die rechtlichen Grundlagen für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mittelfristig so angepasst werden, dass auch der Tatbestand des Angriffskrieges uneingeschränkt verfolgt werden kann. Dies ist aktuell unter anderem deswegen nicht möglich, weil weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner des Römischen Statuts als Rechtsgrundlage für den Gerichtshof sind.