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Der ermordete Kassler Regierungspräsident steht für den Rechtsstaat, der im Zweifel auch für Freispruch entscheidet. Das hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt, kommentiert Norbert Wallet.

Das Urteil zum Mord an Walter Lübcke ist rechtskräftig. Es bleibt, so hat der Bundesgerichtshof entschieden, für den Rechtsextremisten Stephan Ernst bei lebenslänglich und bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Das ist gut so. Walter Lübcke ist ermordet worden, weil er die Werte einer offenen, pluralen Gesellschaft verteidigt hat. Zu den Prinzipien unseres Rechtsstaats gehört es , dass nur verurteilt werden kann, wer einer Tat mit hinreichender Sicherheit überführt werden kann. Bei dem der Beihilfe angeklagten Markus H. war das nicht der Fall. Dass er auf freiem Fuß ist, mag bedrücken. Aber es gehört zur Würde unseres Rechtssystems, dass es im Zweifel für den Angeklagten entscheidet.