Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke lässt der Hauptangeklagte Stephan Ernst seinen Anwalt erklären, geschossen zu haben. Als er dann selber spricht, klingen wichtige Details widersprüchlich.
Frankfurt - Es ist das dritte Geständnis, und es ist das erste vor Gericht. An diesem Mittwoch, dem achten Prozesstag im Verfahren um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst Details zur Tat und deren Vorbereitung offenbart. Es ist nicht nur sein drittes Geständnis – es ist auch die dritte Version von den Vorgängen, die sich in der Nacht zum 2. Juni 2019 zugetragen haben. Gepaart mit der ersten Entschuldigung.
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