Ob der mutmaßliche Schwertmörder schuldfähig ist, muss das Landgericht entscheiden. Foto: dpa/Marijan Murat

Ist der Mann, der seinen Mitbewohner mit einem Schwert in Stuttgart ermordet haben soll, schuldfähig? Die Verteidigung sagt nein und fordert einen Freispruch.

Stuttgart - Freispruch und Unterbringung in der Psychiatrie, 13 Jahre Gefängnis und ebenfalls Unterbringung oder eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Zusatz der besonders schweren Schuld – die Strafanträge im Prozess um den sogenannten Schwertmord decken das ganze Spektrum ab. Am kommenden Montag wird die 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts verkünden, zu welchem Ergebnis sie gekommen ist.

„Der Angeklagte steht mit einem Bein im Wahn“, zitiert Staatsanwältin Isabelle Schmid in ihrem Plädoyer am Donnerstag den psychiatrischen Gutachter. Die Anklägerin bescheinigt dem 31-jährigen Jordanier Issa L. einen absoluten Vernichtungswillen, mit dem er seinen einstigen Mitbewohner Wilhelm L. am Abend des 31. Juli 2019 im Stadtteil Fasanenhof ermordet habe – mit einem am selben Tag gekauften Samuraischwert auf offener Straße vor dem Gebäude an der Fasanenhofstraße. Dort bildete Issa L. knapp ein Jahr lang mit Wilhelm L. und anderen eine Wohngemeinschaft.

Das Opfer wies 50 Verletzungen auf

Der Jordanier hatte dem 36-jährigen Familienvater aufgelauert, als dieser mit seiner zwölfjährigen Tochter von einem Ausflug zurück nach Hause kam. Vor den Augen des Kindes und anderen Anwohnern hatte Issa L. den 36-Jährigen förmlich hingerichtet. 50 einzelne Verletzungen hatte er dem Opfer mit der 73 Zentimeter langen Klinge des Deko-Schwerts zugefügt. Der Gewaltexzess gipfelte in der Enthauptung des Opfers.

Kurz darauf waren Handyvideos der Bluttat im Internet aufgetaucht. Als „besonders verachtenswert“ bezeichnet Anklägerin Schmid dies.

Sie wirft Issa L. heimtückischen Mord vor. Weil er aber vermindert schuldfähig sei, könne er nicht mit der Höchststrafe belegt werden. Issa L. bilde sich ein, von seinem Opfer unter Drogen gesetzt, sexuell missbraucht und wegen seiner Religion verspottet worden zu sein. Deshalb habe er den Mann getötet – aus Rache. Schmid beantragt, Issa L. zu 13 Jahren Gefängnis zu verurteilen, ihn vor Antritt der Strafe aber in der Psychiatrie behandeln zu lassen.

Anwältin Anna Göbel, die die Tochter des Opfers in der Nebenklage vertritt, sieht das völlig anders. Sie bringt neben Heimtücke zwei weitere Mordmerkmale ins Spiel: Grausamkeit und niedrige Beweggründe, sprich Rache. Es habe tatsächlich Probleme zwischen Issa L. und dem Opfer gegeben, die aber nichts mit irgendwelchen sexuellen Übergriffen zu tun gehabt hätten. Issa L. habe die Wohnung verlassen müssen, weil er die Miete nicht mehr habe bezahlen können. Dafür habe er Wilhelm L. verantwortlich gemacht.

„Gefühllos und unbarmherzig“

Gefühllos und unbarmherzig habe er Wilhelm L. vor den Augen seiner Tochter, die seither schwer traumatisiert sei, getötet. Der 31-Jährige sei voll schuldfähig. Göbel beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonders schweren Schuld. Dann könnte Issa L. nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommen.

„Wir gehen davon aus, dass unser Mandant nicht schuldfähig ist“, sagt dagegen Verteidiger Hans Steffan. Issa L. habe sich drei Monate vor der Tat stark verändert, er sei in einen religiösen Wahn verfallen. Es sei belegt, dass der 31-Jährige fantasiert habe, er sei der Messias, er sei Jesus, er sei ein von Gott gesandter Prophet. Gott spreche zu ihm durch Wolken, Regen, durch den Wind und durch Licht. Eine Woche vor der Ermordung des Wilhelm L. habe der Angeklagte geglaubt, erleuchtet worden zu sein. Er habe die Weisung bekommen, Wilhelm L. zu töten, weil dieser der Antichrist sei. Deshalb sei der Angeklagte vom Mordvorwurf freizusprechen und in der Psychiatrie unterzubringen.

Issa L. hört sich die Plädoyers reglos an. Und er bleibt bei seinem Schweigen – so wie schon den ganzen Prozess über.