Im Juli konnte bei der Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart nicht abgestimmt werden. Nun kommt eine neue Technik zum Einsatz. Foto: Baumann

Der Streit um die WLAN-Panne bei der Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart zieht sich ins neue Jahr. Die Parteien treffen sich vor dem Stuttgarter Landgericht. Es geht ums Geld.

Stuttgart - Am kommenden Sonntag findet in der Schleyerhalle die außerordentliche Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart statt. Diese war nötig geworden, weil Ex-Vereinspräsident Wolfgang Dietrich nach der Mitgliederversammlung im Juli diesen Jahres zurückgetreten war. Dieser Rückzug wiederum hatte seinen Ursprung in der technischen Panne, die zum Abbruch der Versammlung geführt hatte. Und genau um diesen Punkt wird nach wie vor gestritten – im kommenden Jahr dann auch vor Gericht.

Am 5. Februar 2020 treffen sich der VfB Stuttgart und die Firma art4live GmbH, die seinerzeit einen Teil der Abstimmungselektronik stellte, zu einem Gütetermin vor dem Stuttgarter Landgericht, das am Dienstag die Informationen unserer Zeitung bestätigte.

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Die Firma mit Sitz in Potsdam fordert vom VfB die Zahlung von 30 311,14 Euro. Der Zweitligist hatte zuvor dem Dienstleister die Schuld für die technische Panne zugeschrieben und diese Sicht durch ein Gutachten untermauert. Die art4live GmbH/Votingtech wies diesen Vorwurf strikt zurück und pochte auf die Zahlung der Rechnung. Gegen einen erwirkten Vollstreckungsbescheid legte der VfB Einspruch ein. Mittlerweile wurde die Zwangsvollstreckung gegen die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höfe von rund 34 000 Euro einstweilen eingestellt. Zur weiteren Klärung treffen sich die Parteien nun vor dem Stuttgarter Landgericht.

Satzungsänderung für Abstimmungen geplant

Bei der kommenden Mitgliederversammlung arbeitet der VfB übrigens mit anderen Dienstleistern zusammen. Für die Abstimmung – unter anderem wird ein neuer Präsident gewählt – müssen QR-Codes gescannt werden. Entsprechende Codes und die notwendigen Geräte werden am Eingang ausgegeben. Auf Antrag des Vereins soll am Sonntag aber auch über eine Satzungsänderung abgestimmt werden, nach der künftig auch alternative Abstimmungsverfahren möglich sind.

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„Der Abbruch der Mitgliederversammlung am 14. Juli 2019 war erforderlich, weil das zuvor bereits beim VfB und anderenorts erfolgreich eingesetzte elektronische Abstimmungssystem versagte und die Vereinssatzung keine Möglichkeit vorsah, eine andere Art der Abstimmung durchzuführen, ohne hierüber zuvor (elektronisch) abzustimmen“, heißt es in der Begründung des Antrags, „mit dem vorliegenden Entwurf wird dieses Problem für die Zukunft gelöst. Auch bei einem Ausfall der elektronischen Abstimmung könnten somit noch Abstimmungen erfolgen.“ Eine elektronische Abstimmung bleibe aber „die Grundregel“.