Krankenhausärzte sehen sich nicht erst seit der Corona-Pandemie unter einem hohen Belastungsdruck. Foto: imago images//Iris Kaczmarczyk

Der Marburger Bund wendet sich mit Recht gegen den hohen Befristungsanteil bei Klinikärzten. Zeitverträge sollten auch in Krankenhäusern eher die Ausnahme als die Regel sein, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Die Praxis ist altbekannt: Das Gros der Nachwuchsforscher hangelt sich von Stelle zu Stelle, von Projekt zu Projekt. Anders als im sonstigen Arbeitsrecht sieht das Gesetz in der Welt der Wissenschaft erhebliche Lockerungen für Zeitverträge vor. Begründen lässt es sich mit der erforderlichen Rotation. Dass auch die Ärzte an den Universitätskliniken davon so stark tangiert sind, erstaunt aber doch. Denn die Verhältnisse im Wissenschaftsbetrieb und im Krankenhaus sind nicht direkt miteinander vergleichbar. Verständlich, dass sich die Ärztegewerkschaft mit den Auswüchsen nicht abfinden will.