Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist beschlossen – doch auf die Finanzierung davon konnten sich die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig nicht einigen.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, aber noch keinen Beschluss zur Finanzierung gefasst. Wie der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Freitagmittag bei X postete, konnten sich die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig nicht auf die „verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Rundfunkbeitrags“ verständigen. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten drei Tage lang in Leipzig beraten. Wie Bovenschulte weiter erklärte, scheiterte die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkbeiträge zum Januar wegen des Widerstands "etlicher Länder". Geplant war eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat.
Große praktische Konsequenzen der gestoppten Erhöhung erwarte er nicht, erklärte Bovenschulte. Wenn es nicht noch zu einer Verständigung der Länder komme, sei davon auszugehen, dass die Sender die Beitragserhöhung in Karlsruhe einklagten - "mit sehr hohen Erfolgsaussichten".