Mieter genießen in der Corona-Krise einen besonderen Kündigungsschutz. Foto: imago images/Noah Wedel

Im April kommen einige Neuerungen auf die Verbraucher in Deutschland zu. Teilweise gehen sie auf die Corona-Krise zurück, manchmal sind sie schon länger geplant. Wir geben einen Überblick.

Stuttgart - Der April 2020 ist ein Monat der großen Veränderungen. Die Welt steht im Zeichen der Corona-Krise. In Deutschland brachte die Politik in kurzer Zeit viele neue Gesetzesanpassungen und Änderungen auf den Weg. Aber auch bereits seit langer Hand geplante Erneuerungen treten ab dem 1. April in Kraft. Wir geben einen Überblick.

1. BaföG

BaföG-Empfänger konnten sich bis zum 29. Februar zwischen dem alten und neuen Modell entscheiden. Bislang müssen sie maximal 105 Euro pro Monat zurückzahlen. Die Höchstsumme liegt bei 10.000 Euro. Mit der neuen Regel muss der Geförderte je nach Einkommen maximal 77 Monate 130 Euro zurückzahlen. Die Höchstsumme liegt bei 10.100 Euro. Wer seine Schulden nach 20 Jahren trotz nachweisbarem Bemühen nicht tilgen kann, dem werden diese dennoch erlassen.

2. Hartz IV

Jobcenter verzichten bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete der Betroffenen. Zudem müssen die Empfänger nicht mehr persönlich erscheinen und können die Anträge telefonisch oder online beantragen.

3. Steigender Mindestlohn im Baugewerbe

Für das Baugewerbe gelten höhere Lohnuntergrenzen. Der Mindestlohn für Hilfsarbeiter steigt um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland klettert um 20 Cent auf 15,40 Euro, in Berlin auf 15,25 Euro. In den ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn am Bau nicht. Nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU erhält etwa jeder fünfte Bauarbeiter den Mindestlohn. In den tarifgebundenen Betrieben wird besser gezahlt.

4. Fliegen wird ein wenig teurer

Flugtickets könnten teurer werden. Für Inlandsflüge und Flüge in der EU steigt der Steuersatz für die Airlines von 7,50 Euro auf 13,03 Euro pro verkauftem Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer von derzeit 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für Langstreckenflüge von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Diese Regelung ist Teil des schwarz-roten Klimapakets und soll Fliegen unattraktiver machen. Allerdings ist offen, in welchem Umfang die Aufschläge an die Fluggäste weitergegeben werden.

5. Kündigungsschutz für Mieter

Die Bundesregierung will die von den Corona-Auswirkungen betroffenen Mieter schützen. So sind Kündigungen verboten, wenn der Mieter aufgrund der Krise nicht zahlen kann. Die Ausnahmeregelung gilt vorerst vom 1. April bis zum 30. Juni. Die Regierung kann diese aber bei Bedarf bis zum 30. September verlängern. Jedoch besteht weiterhin die Verpflichtung, seine Miete zu zahlen. Diese wird nur verschoben. Die Zahlungsrückstände müssen spätestens nach zwei Jahren beglichen werden. Ansonsten fällt der Kündigungsschutz weg.

6. Darlehen könne für drei Monate pausieren

Kreditinstitute sollen Verbrauchern, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten sind, vom 1. April an die Zahlung von Zins oder Tilgung von Verbraucherkrediten für drei Monate stunden. Die Stundung gilt vom 1. April bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden.

7. Kinderzuschlag

Für Familien mit kleinen Einkommen und Eltern mit hohen Verdienstausfällen wird der Zugang zum Kinderzuschlag deutlich erleichtert, der bis zu 185 Euro pro Monat und Kind beträgt. Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage, nun müssen Eltern nur noch den Gehaltszettel des letzten Monats vorlegen. Die Erleichterung gilt bis Ende September.

8. Teilweise fallen Kita-Beiträge weg

Wegen der Kosten für Kinderbetreuung wollen Land und Kommunen in Baden-Württemberg ein millionenschweres Hilfsnetz für Familien schaffen. Das Land beteiligt sich an den Kosten, wenn Kommunen im März und April auf Elternbeiträge und Gebühren etwa für geschlossene Kitas, Kindergärten und Horte verzichten. „Wer beispielsweise in Kurzarbeit ist oder wegen der Betreuung der eigenen Kinder zu Hause weniger Geld zur Verfügung hat, darf sich keine Sorgen um die Kitagebühren machen müssen“, betonte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Das Land zahlt den Kommunen im Land über die Stadt- und Landkreise für den Monat April eine Soforthilfe von 100 Millionen Euro.