Die Mindestlohnkommission habe für ihre jüngste Anhebung keine ausreichende Legitimation gehabt, sagt der Tübinger Arbeitsrechtler Christian Picker.
Ende Oktober hat das Bundeskabinett die nächsten Anhebungen für den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen: Dieser soll jeweils zum 1. Januar 2026 und 2027 auf 13,90 und 14,60 Euro je Stunde angehoben werden. Mit dem Zuwachs um insgesamt 13,9 Prozent wurde der Kompromiss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni abgesegnet. In die Zufriedenheit von Bundesregierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften hinein sendet der renommierte Tübinger Arbeitsrechtler Christian Picker ein Warnsignal. Das Vorgehen sei „rechtsstaatswidrig“, meint er. Dazu ein Überblick.
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