Weil der Verurteilte sich selbst gestellt, umfassend gestanden und zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (Archivbild). Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Ein Mann greift im Juni vergangenen Jahres an einer Esslinger Schule ein Mädchen mit einem Messer an. Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss er jetzt in Haft – und in die Psychiatrie.

Der Mann, der im Juni vergangenen Jahres an einer Esslinger Schule ein Mädchen mit einem Messer angegriffen und verletzt hat, ist am Mittwoch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er soll nach der Entscheidung des Landgerichts zudem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren plädiert. Weil der Verurteilte sich selbst gestellt, umfassend gestanden und zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, blieb das Gericht unter dieser Forderung. „Sie sind psychisch krank“, sagte der Richter zu dem 25 Jahre alten Angeklagten. Er habe eine schwere, kombinierte Persönlichkeitsstörung. Auch das habe bei der Milderung eine Rolle gespielt.

Bei der Attacke war auch eine Betreuerin verletzt worden, die dem Mädchen zur Hilfe gekommen war. „Sie waren der Schutzengel und das größte Glück des Mädchens“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung zur Betreuerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.