Die Kosten für Strom können je nach Anbieter variieren. Foto: svort - stock.adobe.com

Die Preise für die Grundversorgung werden zum 1. April erhöht

Bad Cannstatt - Jetzt wird es auch für EnBW-Kunden teurer. Nachdem bereits einige Stromanbieter ihre Tarife zum Jahreswechsel erhöht hatten, zieht nun auch der Grundversorger für die Hauhalte in Bad Cannstatt und den Neckarvororten nach. Verbraucher müssen ab Mittwoch, 1. April, tiefer in die Tasche greifen: Die Kilowattstunde Strom kostet dann 2,36 Cent mehr, der monatliche Grundpreis steigt um etwa 1,24 Euro. „Die Preise für weitere Tarife, die die EnBW auch bundesweit anbietet, entwickeln sich in einer ähnlichen Größenordnung“, sagt Henrike Reichert, Sprecherin der EnBW. Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert die Preispolitik vieler Stromanbieter, da nur schwer nachzuvollziehen sei, wie sich die Preise zusammensetzen und warum sie erhöht werden.

Höhere Preise an der Strombörse

Grund für die Preissteigerungen sind „die deutlich gestiegenen Kosten bei gleich mehreren Strompreisbestandteilen wie der EEG-Umlage und den Netzentgelten sowie höhere Preise an der Strombörse“, sagt Reichert. Die EEG-Umlage, Erneuerbare Energien Umlage genannt, wird von jedem Verbraucher bezahlt, der Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht. Die Netzentgelte sind eine Art Leitungsgebühr, viele Energieversorger betreiben keine eigenen Netze und müssen daher die Netze Dritter nutzen. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergeben Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte zusammen über drei Viertel des Strompreises. Dieser Anteil ist seit 2010 um mehr als die Hälfte gestiegen. Die restlichen 23 Prozent des Strompreises entfallen auf Beschaffungskosten und Vertrieb der Stromanbieter.

Info-Briefe sorgfältig lesen

Doch was können Verbraucher tun, die mit der Erhöhung nicht einverstanden sind? Generell empfiehlt Bauer, jedes Schreiben der Stromanbieter sorgfältig zu lesen und ernstzunehmen, da die Preiserhöhungen oft so formuliert würden, dass sie sich nicht gleich auf den ersten Blick erschließen. Erhöht der Stromanbieter den Preis, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Das Kündigungsschreiben muss allerdings spätestens einen Tag vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung beim bisherigen Versorger eingehen. Kündigt der Versorger die Erhöhung auf den 1. April an, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 31. März dem bisherigen Versorger zugehen. „Ein Energieversorger, der Vertragsänderungen vornimmt, wie eine Preiserhöhung oder die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist per Gesetz verpflichtet, im Änderungsschreiben deutlich und transparent auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Tut er dies nicht, ist die Erhöhung nichtig“, sagt Bauer.

30 Prozent keine Seltenheit

Insgesamt seien die Preiserhöhungen teils erheblich, 30 Prozent dabei keine Seltenheit. „Wer eine Preiserhöhung bemerkt, sollte eine mögliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel prüfen“, sagt Bauer. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Vor Vergleichsportalen im Internet rät die Verbraucherzentrale zum Beispiel ab. Diese Plattformen würden aufgrund ihrer Voreinstellungen häufig zu einem falschen Ergebnis kommen, wie auch eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben hat. Einerseits empfehlen manche Portale nur Tarife mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, anderseits würden die günstigsten Ergebnisse nicht immer ganz oben in der Liste stehen.

Vorsicht bei Billiganbietern

„Stattdessen sollte lieber selbst nachgerechnet werden“, sagt Bauer. Informationen zu den Tarifen stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Anbieter. Aber auch hier gilt: Billiganbieter sind nicht unbedingt die bessere Wahl, denn zahlreiche Unternehmen locken beispielsweise mit speziellen Sparangeboten. „Das was der Anbieter dem Verbraucher im ersten Jahr durch einen Bonus schenkt, holt er sich im zweiten Vertragsjahr wahrscheinlich wieder zurück“, sagt Bauer. Wer also nicht permanent den Anbieter wechseln will, sollte es „lieber mit mittelpreisigen Anbietern versuchen, deren Preise meistens stabil bleiben“.

Weitere Informationen zur Energieberatung gibt es im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de sowie unter der Telefonnummer 0800/809 802 400.