Änderungen gibt es unter anderem bei kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen. Foto: dpa/Joaquin Corchero

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich bei ihren Gesprächen am Donnerstag in einigen Punkten in der weiteren Vorgehensweise in der Corona-Krise geeinigt. Ein Überblick.

Berlin - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verfolgen die Länder längst ganz unterschiedliche Linien. Auf ein paar neue Leitplanken haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bei ihren Gesprächen am Donnerstag nun aber geeinigt. Ein Überblick:

- Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden.

- Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.

- Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden.

- Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll „möglichst ab 1. Oktober“ gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - „an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten“. Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.

- Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

- Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

- Digitalisierung in Schulen soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.

- Bund und Länder wollen daran arbeiten, dass mehr Coronavirus-Tests möglich werden.

- Vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten Feiern haben Bund und Länder nicht vereinbart.