Viele Städte versuchen mit sogenannten Waffenverbotszonen die Sicherheit etwa auf Festen zu erhöhen. Doch was hat es damit auf sich und was ändert sich? Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Nach dem Anschlag in Solingen weiten viele Städte die Waffenverbotszonen in den Innenstädten und vor allem auf Festen aus. So erhöht beispielsweise auch Stuttgart die Sicherheit auf dem Weindorf, in dem sie die Geltungszeit anpasst. Doch was gilt eigentlich in diesen Zonen?
Die Waffenverbotszone ist ein Gebiet, das per behördlicher Verordnung das Mitführen von Waffen verbietet. Die Bestimmung kann dabei zeitlich begrenzt sein. Sie ermöglicht der Polizei keine anlasslosen Kontrollen. Hat die Polizei jedoch einen Grund, jemanden zu überprüfen, dann kann sie dabei auch auf Verstöße gegen das Waffenverbot achten. Die Grundlage für Kontrollen ist im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Wenn die Polizei dann zum Beispiel Gegenstände findet, die sie als gefährlich einstuft, können diese beschlagnahmt werden. Im Endeffekt soll so die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern erhöht werden.
Welche Verbote gelten in Waffenverbotszonen?
Diese Waffen sind in den entsprechenden Zonen verboten:
- Jede Art von Schusswaffen und Schreckschusswaffen
- sogenannte Anscheinwaffen (zum Beispiel Softairwaffen)
- Messer mit einer feststehenden Klinge oder feststellbaren Klinge beziehungsweise einen Mechanismus dafür und einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimeter
- Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker) mit Zulassungs- oder Prüfzeichen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
- Reizstoffsprühgeräte ohne Zulassungs- oder Prüfzeichen des Bundeskriminalamts
- Gegenstände, die eigentlich Werkzeuge sind, aber unter die Kategorie feststehende Klinge über vier Zentimeter fallen wie zum Beispiel eine Machete, Sensen oder Hecken- und Baumschneidewerkzeuge
Die Verbote in den Waffenverbotszonen gelten ergänzend zum bereits bestehenden Waffengesetz. Die Regelungen ähneln sich in den meisten Städten sehr und unterscheiden sich dadurch nur in einigen wenigen Punkten.
Waffenverbotszone: Was droht bei Verstößen?
Falls eine Person in einer Waffenverbotszone zum Beispiel ein Messer dabei hat, das die Klingenlänge überschreitet, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit. Das zieht eine Geldbuße von bis zu 10 000 Euro nach sich. Darüber hinaus können die mitgeführten Waffen beschlagnahmt werden.
Waffenverbotszone: Welche Ausnahmen existieren?
Einige Personengruppen dürfen allerdings auch in den Waffenverbotszonen Waffen oder Messer dabei haben. Die Stadt Stuttgart listet die Ausnahmen in der Waffen- und Messerverbotszonenverordnung (WMVZ VO) wie folgt auf:
Personen mit berechtigtem Interesse wie:
- Personen, die in Ausübung ihres Dienstes oder Berufs mit Messern, Waffen und Gegenständen innerhalb der Verbotszonen zwingend umgehen müssen. Darunter fallen etwa Polizisten
- An- und Bewohner der Verbotszonen, die Waffen und Gegenstände nach oder von zuhause transportieren müssen zum Beispiel, wenn sie diese zur Reparatur bringen. Die Waffen dürfen dabei nicht „zugriffsbereit“ geführt werden, sondern müssen verpackt oder verschlossen sein
- Personen, die nicht An- oder Bewohner der Verbotszonen sind und Gegenstände wie Waffen oder Messer in oder aus der Verbotszone transportieren müssen (zum Beispiel Mitarbeiter von Post- oder Transportunternehmen). Auch hier müssen die Gegenstände verpackt oder in Behältnissen verschlossen transportiert werden
Zudem sind Inhaberinnen und Inhaber des „Kleinen Waffenscheins“ nach § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG berechtigt ihre SRS-Waffen zu führen, wenn diese vom „Kleinen Waffenschein“ abgedeckt sind. Luftdruckwaffen dürfen aber weiter grundsätzlich nicht geführt werden.
Darüber hinaus ist es erlaubt, sogenannte Reizstoffsprühgeräte (CS-Gas) mit sich zu führen, wenn diese geprüft sind. Die Sprühgeräte müssen eindeutig mit einem Prüfsymbol versehen sein.
Regelungen in Stuttgart
In Stuttgart gelten die Waffenverbotszonen:
- freitags von 20 Uhr bis samstags 6 Uhr
- samstags von 20 Uhr bis sonntags 6 Uhr
- an Tagen vor Feiertagen von 20 Uhr bis 6 Uhr des Feiertags
Während des Stuttgarter Weinfests weitet die Stadt die Regelung zudem noch einmal zeitlich aus: So gelten von Sonntag bis Mittwoch von 11.30 Uhr bis 23 Uhr und Donnerstag bis Samstag von 11.30 bis 24 Uhr die Regelungen der Waffenverbotszonen.