Die Renten steigen dieses Jahr kräftig. Für manche Rentner kann das auch unerwünschte Nebenwirkungen haben. Foto: IMAGO/Sven Simon/IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die Bundesregierung hat für dieses Jahr eine deutliche Erhöhung der Renten beschlossen. Auch im kommenden Jahr sollen die Bezüge für Ruheständler steigen.

Die Bundesregierung hat den zuletzt ausgesetzten Nachholfaktor wieder eingeführt. Die Konsequenz: Die Rentenerhöhungen in Deutschland fallen geringer aus. Allerdings gibt es in diesem Jahr trotzdem ein dickes Plus auf dem Konto.

Was ändert sich dieses Jahr und 2023?

Die Renten werden in diesem Jahr deutlich erhöht. Im Westen der Republik beziehen die 21 Millionen Rentner seit 1. Juli 5,35 Prozent mehr Renten, in den östlichen Bundesländern sind es 6,12 Prozent mehr. Die Anpassung der Renten zwischen Ost und West soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in spätestens zwei Jahren abgeschlossen sein.

Im vergangenen Jahr ist die Rente nicht erhöht worden. Dafür dürfen die Ruheständler im kommenden Jahr erneut mit einer Anpassung nach oben rechnen. Allerdings fällt die – wie dieses Jahr – nicht so hoch aus, wie sie ohne den Nachholfaktor ausfallen müsste.

Was ist der Nachholfaktor?

Der Nachholbedarf wurde 2007 eingeführt und soll helfen, die Beitragssätze für die Rentenversicherung auf maximal 22 Prozent bis 2030 einzudämmen. Die zwei Jahre zuvor eingeführte Schutzklausel bewirkt, dass die Bruttorenten nicht gekürzt werden dürfen.

Der Nachholbedarf sorgt deshalb dafür, Rentenerhöhungen abzufedern. Er wurde bis zum Jahr 2025 ausgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung hat zwar beschlossen, den Nachholbedarf wieder aufleben zu lassen, aber noch nicht, in welchem Maße.

Hat die Erhöhung steuerliche Konsequenzen?

Das kann passieren. Vielen Rentnern müssen unter Umständen durch die Erhöhung nämlich zum ersten Mal Steuern auf ihre Bezüge zahlen, weil sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Jahresbruttorente die Freibetragsgrenze von 9984 Euro für Alleinstehende und 19 968 für Ehepaare überschreiten. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass davon etwa 103  000 Rentnerinnen und Rentner betroffen sind.