Auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie Winnenden entsteht eine Klinik für straffällig gewordene Suchtkranke. Foto: Gottfried Stoppel

In Winnenden entsteht eine Klinik mit bis zu 75 Plätzen für die Behandlung von Straftätern mit Suchterkrankungen. Der Gemeinderat hat nun einer Vereinbarung zugestimmt, die wichtige Details regelt.

Der Winnender Gemeinderat hat mehrheitlich mit 16 Ja-Stimmen für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt, dem Land und dem Winnender Zentrum für Psychiatrie (ZfP) zum Neubau einer Maßregelvollzugsklinik auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie gestimmt. Sechs Gremiumsmitglieder enthielten sich, eines stimmte dagegen.

Geplant ist, dass in dieser neuen Klinik bis zu 75 Plätze für Patienten entstehen, die aufgrund ihrer Suchterkrankung straffällig geworden sind. Die Klinik soll auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie gebaut werden. Über den Standort hatte es einige Debatten gegeben, bis man sich einigte, die neue Klinik im südwestlichen Teil des Schlossparks, am Standort des Hauses C, der Suchttherapie, zu bauen. Da für dieses erst ein Ersatzgebäude erstellt werden muss, wird es bis zum Baubeginn der Maßregelvollzugsklinik noch einige Jahre dauern. Der Neubau werde „sowohl den therapeutischen als auch den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen“, teilt das Land mit.

Maximal 75 Plätze für straffällig gewordene Suchtkranke

Seit dem Bekanntwerden der Pläne gab es mehrere Bürgerdialoge, da Anwohner gegen die Ansiedlung protestiert hatten. Weil das Land die vorgesehenen Plätze dringend braucht, war allerdings klar, dass die neue Klinik auf jeden Fall gebaut werden wird. Im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat den Winnender Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu verhandeln, in der die Stadt Winnenden zumindest bestimmte Vorstellungen festlegen kann.

So steht in der nun abgesegneten Vereinbarung beispielsweise, dass in der neuen Klinik nur bis zu 75 Plätze für ausschließlich wegen ihrer Suchterkrankung straffällig gewordene Patienten eingerichtet werden dürfen. Weitere Planbetten können nur mit Zustimmung der Stadt entstehen. Für den Fall, dass die Klinik irgendwann für einen anderen Personenkreis genutzt werden soll, muss der Gemeinderat zustimmen.

Polizeirevier Winnenden bleibt erhalten

Das Land hat auch die Erhaltung des Winnender Polizeireviers zugesagt – mindestens für so lange, wie die Maßregelvollzugklinik in Winnenden in Betrieb ist. Ein weiteres Zugeständnis ist, dass das Zentrum für Psychiatrie seine Sportstätten auch für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stellt und es im ZfP einen festen Ansprechpartner für die Stadt Winnenden geben wird.