Bringen offene Genehmigungsfragen den Zeitplan durcheinander? Die geplante Forensik in Bad Cannstatt droht ins Stocken zu geraten. Und die Kritik an der Landesregierung hält an.
Der Zeitplan für den in Bad Cannstatt beabsichtigten Maßregelvollzug ist anspruchsvoll – doch dem Vorhaben drohen wegen der Komplexität möglicherweise unkalkulierbare Verzögerungen. Wie nun aus einer aktuellen Antwort auf eine Landtagsanfrage des FDP-Abgeordneten Friedrich Haag hervorgeht, muss das Sozialministerium einen Bauantrag für die Einrichtung der Forensik im früheren Rotkreuzkrankenhaus bei der Stadt Stuttgart stellen.
Die Bearbeitungszeiten beim Baurechtsamt sind nach Angaben von Immobilienfachleuten in der Regel lang. Damit könnte der Zeithorizont für den Maßregelvollzug ins Wanken geraten, der laut Sozialministerium 2028 in Bad Cannstatt in Betrieb genommen werden soll mit bis zu 100 Plätzen auf vier Stationen.
Forensik in Bad Cannstatt: Zentrale Frage wird erst im Baugenehmigungsverfahren geklärt
Haag kommentierte das mit folgenden Worten: „Dieses Projekt steht auf extrem wackeligen Beinen. Entgegen der bisherigen Darstellung der Landesregierung ist völlig offen, ob der geplante Maßregelvollzug überhaupt vom geltenden Bebauungsplan gedeckt ist.“ Die Landesregierung räume selbst ein, dass diese zentrale Frage erst im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden soll – frühestens nach einem Bauantrag im Jahr 2026.
Bauantrag für das Projekt in Stuttgart soll 2026 eingereicht werden
In der Antwort erklärte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne): Der Bauantrag sei derzeit in Vorbereitung und soll im ersten Quartal des Jahres 2026 eingereicht werden. „Die weiteren Schritte hängen letztlich von der Dauer des Genehmigungsverfahrens ab.“ Die Baupläne befänden sich derzeit noch in der Ausarbeitung. Konkrete Angaben seien im Einzelnen zum derzeitigen Stand noch nicht möglich. Erforderliche sicherheitsrelevante Änderungen baulicher Art beträfen etwa die technische Ausstattung mit Videoüberwachungsanlagen der Gebäudehülle, der Eingangsbereiche sowie sicherheitsrelevanter Innenbereiche und Verschlussmöglichkeiten und -überwachungen der sicherheitsrelevanten Außentüren.
Hohe Anforderungen an Sicherheit bei Maßregelvollzug in Stuttgart
Als sicherheitsrelevante bauliche Maßnahmen seien, so der Sozialminister, zudem Sicherungen von Fenstern durch besondere Verglasungen und Entweichungsschutz sowie Sicherung von Außen- und Frischluftbereichen als Entweichungs- und Blickschutz vorgesehen. Die Nutzung eines Gebäudes als Maßregelvollzugseinrichtung gehe auch mit besonderen Anforderungen an den Brandschutz einher, heißt es in der Antwort weiter.
Speziell für die Forensischen Kliniken wurden im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Südwürttemberg Sicherheitsstandards definiert. Diese umfassen eigenen Angaben zufolge beispielsweise eine Zugangskontrolle per Chipsystem und Fenster mit Mehrfachsicherung. Diese Standards werden laut Sozialministerium auch in Bad Cannstatt für die dort zu behandelnde Patientengruppe gelten. Speziell in Bad Cannstatt sei für die Patientinnen und Patienten nur ein Aus- und Eingang vorgesehen. Dieser werde durch einen Sicherheitsdienst rund um die Uhr überwacht. Der Eingangsbereich sei videoüberwacht.
Friedrich Haag zweifelt an Genehmigungsfähigkeit der Forensik in Bad Cannstatt
Ob alles überhaupt genehmigungsfähig ist, sei offen, sagte Haag und erklärte dazu weiter, dass dies planerisch hochriskant und politisch unseriös sei. Der FDP-Abgeordnete forderte erneut, die Pläne für die Forensik an diesem Standort zu beerdigen. Angaben zu den Umbaukosten macht das Ministerium derzeit nicht. Früheren Angaben zufolge sollen sie rund 35 Millionen Euro betragen.
Seit das Landeskabinett beschlossen hat, in Bad Cannstatt eine forensische Psychiatrie für Straftäter im ehemaligen Rotkreuzkrankenhaus einrichten zu wollen, hagelte es Kritik von verschiedenen Seiten: Anwohnern, Bürgern, Ärzteschaft, CDU, Freien Wählern und FDP. Auch Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hatte sich gegen das Projekt ausgesprochen.