Baden-Württemberg hält weitgehend an den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen fest. Foto: dpa/Felix Kästle

Viele Corona-Schutzmaßnahmen sollten zum 20. März bundesweit wegfallen. Baden-Württemberg will trotzdem bis Anfang April weitgehend an den Regeln festhalten. Auch die Maskenpflicht soll bestehen bleiben. Kleine Lockerungen sind trotzdem vorgesehen.

Vom „Freedom Day“ war die Rede, vom Ende vieler Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März. Das Land Baden-Württemberg hat sich nun dagegen entschieden. Die bisherigen Maßnahmen sollen bis 2. April weitgehend bestehen bleiben.

Das bedeutet, dass auch die Maskenpflicht bestehen bleibt. Ebenso gilt in der Gastronomie und bei Veranstaltungen weiterhin die 3G-Regel (Zutritt für Geimpfte, Genesene, Getestete), in Diskotheken und Clubs bleibt es beim 2G-Plus-Modell und die Maskenpflicht in Schulen und Innenräumen soll ebenfalls beibehalten werden.

Kleinere Lockerungen

Wegfallen sollen lediglich die privaten Kontaktbeschränkungen und Personenobergrenze bei Veranstaltungen. Für diese Beschränkungen gebe es laut des Gesundheitsministeriums keine Rechtsgrundlage mehr.

Der Bund-Länder-Beschluss sah eigentlich vor, zum 20. März tief greifende Maßnahmen auslaufen zu lassen und lediglich an einem Basisschutz festzuhalten. Der Entwurf der Ampel-Regierung sieht eine Maskenpflicht in Kliniken, Nahverkehr und Pflegeeinrichtungen vor und eine Testpflicht in Schulen und Heimen.

Die Landesregierung reagiert

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will somit die im Gesetzentwurf des Bundes vorgesehene Fristverlängerung nutzen. Zuvor warf Ministerpräsident Winfried Kretschmann einen Alleingang in der Corona-Politik vor.

Mit der Verlängerungen der bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen reagiert das Land Baden-Württemberg auf die in den vergangenen Wochen stark gestiegenen Coronazahlen. Diese neue Corona-Verordnung soll am heutigen Freitag verkündet werden und bereits am Samstag in Kraft treten.