Ob das neue Kita-Kind gegen Masern geimpft ist, müssen die Kitas prüfen. Dabei bleibt viel Arbeit an ihnen hängen. Foto: dpa/A3542 Karl-Josef Hildenbrand

Ab dem 1. März müssen Eltern vor dem Eintritt ihrer Kinder in die Kita oder Schule nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist. Die Arbeit bleibt dabei an den Kita-Mitarbeitern hängen.

Wolfsburg/ Bremen - Urlaube, Kontaktdaten, Termine – die Pinnwand von Andrea Buchholz in der evangelischen Kindertagesstätte in Fallersleben bei Wolfsburg hängt voll mit Planungshilfen. „Von Mutter Teresa bis zum Hausmeister bin ich hier alles“, sagt die Kita-Leiterin. Mit dem 1. März kommt eine neue Verantwortung auf sie zu, der sie einerseits mit routinierter Gelassenheit und andererseits mit leichten Bauchschmerzen entgegensieht: Von dem Tag an gilt die Impfpflicht gegen Masern.

Eltern müssen dann vor dem Eintritt ihrer Kinder in die Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für das Personal, das neu in den Tagesstätten angestellt wird. Überprüfen und dokumentieren muss das die Kita-Leitung.

Wohlfahrtsverbände hätten sich das anders gewünscht und halten an ihrer Kritik an diesem Punkt fest. „Es wäre richtig gewesen, diese hoheitliche Aufgabe den Gesundheitsämtern zu übertragen“, sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder, Carsten Schlepper. Eine große Aufregung vor dem Start der Impfpflicht hat Schlepper bisher jedoch nicht beobachtet. „Der Teufel steckt eher in den Details.“

Überprüfung mit geringem bürokratischem Aufwand gefordert

Auch wenn Impfkritiker laut Medienberichten das Gesetz noch vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen wollen, stellen sich die Träger von Kitas schon länger darauf ein. Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass sich noch offene Fragen stellen werden, wenn die Impfpflicht gilt. Wichtig sei, dass die Kontrolle des Impfstatus mit geringem bürokratischen Aufwand erfolgen könne, sagt Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Die Landesbehörden sollten in Abstimmung mit den Kommunen zügig landeseinheitliche Verfahrensbestimmungen festlegen.

Die Impfpflicht wurde eingeführt, weil insbesondere bei der Zweitimpfung gegen Masern die Quote von 95 Prozent nicht erreicht wurde, bei der man vom „Herdenschutz“ für die gesamte Bevölkerung ausgeht. Dennoch sind die meisten Kinder und Mitarbeitenden in den Tagesstätten bereits durchgeimpft. So verzeichnet etwa der niedersächsische Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte aktuell keine vermehrte Nachfrage nach Impfungen, wie Sprecherin Tanja Brunnert erläutert.

Kita-Träger sind um Entlastung bemüht

Noch werden in den Tagesstätten nur vereinzelt neue Kinder aufgenommen. In den kommenden Monaten aber startet etwa im Kirchenkreis Wolfsburg die Anmeldung für das nächste Kita-Jahr. „Da geht den Leiterinnen viel durch den Kopf“, weiß die Kita-Geschäftsführerin des Kirchenkreises, Kerstin Heidbrock. Müssen die Caterer, die täglich das Essen bringen, auch einen Nachweis erbringen, nennt sie ein Beispiel. Noch einmal neue Fragen werden sich stellen, wenn zum August 2021 alle Kinder in den Tagesstätten und sämtliche, zum Teil langjährige Mitarbeitende die Nachweise vorlegen müssen.

Über die rechtlichen Aspekte informiert das Bundesgesundheitsministerium unter www.masernschutz.de, auch der Bundesverband für Kindertagespflege hat Antworten auf häufige Fragen ins Netz gestellt. Kita-Träger wie die hannoversche Landeskirche mit über 5.500 Tagesstätten versuchen, möglichst viel Entlastung zu bieten. Bei einer laut Gesetz möglichen Haftung von Kita-Leiterinnen von bis zu 2.500 Euro werde geprüft, ob nicht die Haftpflicht der Landeskirche in Anspruch genommen werden könne, sagt Oberkirchenrat Arvid Siegmann. „Dennoch wird es mehr Arbeit unter ohnehin schon schlechten Rahmenbedingungen geben.“