Vor Gericht soll der geplante Zusammenschluss der beiden Unikliniken in Mannheim und Heidelberg diskutiert werden. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa/Uwe Anspach

Der geplante Zusammenschluss der beiden Unikliniken in Nordbaden war ein Fall fürs Bundeskartellamt und soll vor Gericht diskutiert werden. Doch vielleicht gibt es eine ganz andere Option.

Die umstrittene Krankenhausreform könnte die geplante Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg trotz Verbots des Bundeskartellamts ermöglichen. Sie enthalte eine Gesetzesänderung, nach der im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis zum Jahr 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung erlaubt seien, sofern das betroffene Bundesland dem Vorhaben aus krankenhausplanerischer Sicht zustimme, teilte das Wissenschaftsministerium in Stuttgart mit. Anders als geplant werde daher zunächst keine Ausnahme beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt.

Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinik-Verbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.

Beratung im Bundesrat abwarten

Das Kartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde. 

Die Krankenhäuser haben Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung der Kartellwächter eingereicht. Zudem wollte das Land quasi als Plan B eine sogenannte Ministererlaubnis des Bundeswirtschaftsministeriums für die Fusion beantragen. 

Das wird nun vorerst auf Eis gelegt: Mit der vom Bundestag Mitte Oktober verabschiedeten Fassung der Krankenhausreform könnte ein solcher Antrag möglicherweise entbehrlich sein, teilte eine Sprecherin mit. Daher werde die Beratung im Bundesrat in drei Wochen abgewartet. „Sollte am 22. November absehbar werden, dass sich die Gesetzgebung verzögert, soll der Antrag auf Ministererlaubnis eingereicht werden.“