Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 54-jährigen Schorndorfer, der einen Saufkumpan lebensgefährlich verletzt hat, und ordnet eine Alkoholtherapie an.
Mit vier Jahren und neun Monaten Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Stuttgart den Angriff eines 54-jährigen Schorndorfers auf einen Saufkumpan sanktioniert, bei dem dieser fast zu Tode gekommen wäre. Zugleich ordnete die 1. Große Strafkammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an, wo der 54-Jährige wohl den Großteil seiner Strafe verbüßen wird.
Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine fünfjährige Gefängnisstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung sah nur den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllt und hatte auf eine eineinhalbjährige Haftstrafe plädiert.
Mit dem Fuß gegen Kopf getreten
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Schorndorfer in der Nacht zum 31. Juli des vergangenen Jahres gegen 1.30 Uhr einen 45-jährigen Kollegen auf dem Heimweg von einer Cocktail-Bar, in der beide als Aushilfe tätig waren, lebensgefährlich verletzt hat. Wenige Meter vor der Wohnung des Angeklagten kam es zu einem heftigen Wortgefecht zwischen den beiden Männern, woraufhin der Angeklagte seinem Begleiter einen Faustschlag ins Gesicht versetzte, sodass dieser zwischen zwei Autos zu Boden ging. Anschließend trat er ihm mit dem Fuß auf den Kopf und nahm dabei nach Ansicht der Richter tödliche Verletzungen in Kauf. Der 45-Jährige erlitt einen Schädelbruch und Gehirnblutungen und schwebte in Lebensgefahr.
An die Details der Tat hatte sich vor Gericht keiner der beiden Männer konkret erinnern können. „Ich weiß noch, dass er mich beschimpft hat, dann bin ich ausgetickt“, hatte der Angeklagte erklärt. An den Faustschlag und das Umfallen seines Kumpels konnte er sich noch erinnern, dann habe er einen Filmriss gehabt. Vor Gericht hatte er sich über seine eigene Tat entsetzt gezeigt: „Ich hätte nicht gedacht, dass ich zu so etwas fähig bin“, hatte er gesagt. Nach seinen Angaben hatte er seit dem frühen Abend 15 Pils, fünf Jacky Apple und zehn Schnäpse getrunken.
Noch weniger Erinnerung an diese Nacht hatte der 45-Jährige im Zeugenstand gehabt. Er wusste nur noch, dass sie beide zusammen die Bar verlassen hatten, dann habe auch er einen Filmriss gehabt. Erst im Krankenhaus, wo bei ihm ein Blutalkoholwert von 2,3 Promille festgestellt wurde, war er wieder zu sich gekommen. Acht Tage musste er dort bleiben, zweieinhalb davon auf der Intensivstation.
Männer sind weiterhin Freunde
Überraschend war, dass sich die beiden Männer weiter zu ihrer Freundschaft bekannten. „Ich möchte mich bei dir entschuldigen, ich betrachte dich immer noch als Freund“, hatte der Angeklagte zu seinem Opfer gesagt. Und dieser hatte prompt erwidert: „Und ich habe mein Herz dir gegenüber nie verschlossen.“
Der Angeklagte hatte erklärt, er trinke seit seinem 13. Lebensjahr. Mit dem Alkohol habe er seine Probleme betäubt, die zu lösen er nicht im Stande gewesen sei. In den letzten 20 Jahren sei er auch keiner geregelten Arbeit mehr nachgegangen.