Die Lufthansa muss tausende weiterer Flüge streichen. Foto: dpa/Federico Gambarini

Die Lufthansa muss weitere Flüge an ihren Drehkreuzen streichen. Hauptgrund sind Personalausfälle wegen der sich aktuell hochschaukelnden, neuen Corona-Welle.

Wer in diesen Tagen in die Ferien fliegt oder eine Geschäftsreise macht, kann ein Lied davon singen: Lange Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle. Gepäck, das es nicht auf den Anschlussflug schafft, von einem Tag auf den anderen gestrichene oder verschobene Flüge.

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Weltweit ächzt der Flugverkehr unter einer Vielzahl von Stressfaktoren. Einerseits eine wachsende Nachfrage, andererseits insbesondere ein Mangel an Personal. Hauptverantwortlicher ist die aktuelle, neue Corona-Welle, die für hohe, nicht eingeplante Personalausfälle sorgt. Vielerorts ist die Maskenpflicht aufgehoben, sodass sich das Virus ungehemmt verbreiten kann.

Auch die Lufthansa musste nun ihren Flugplan anpassen. In der Ferienzeit werden vor allem innerdeutsche und innereuropäische Verbindungen gestrichen, weil sonst nicht genügend Puffer bei der Personalplanung ist. Inzwischen sind im Juli und August insgesamt 3100 Verbindungen betroffen, vor allem an den Drehkreuzen in Frankfurt und München. Die neuesten Streichungen betreffen nicht mehr nur vor allem das Wochenende, sondern alle Wochentage. Ausgenommen sind Ferien-Rennstrecken wie etwa nach Mallorca.

Bahn als Alternative

Für die Passagiere bedeutet das in der Regel, dass sie umgebucht werden, gegebenenfalls auch auf andere Flugtage. Innerhalb Deutschlands wird gegebenenfalls eine Alternative per Bahn angeboten.

Für eventuelle Entschädigungen ist entscheidend, wann man über die Flugzeitänderung informiert wird. Wenn dies frühzeitig, länger als zwei Wochen vor dem Abflug passiert, dann hat die Fluggesellschaft großen Spielraum. Dann kann man entweder den Flug antreten oder die Erstattung des vollen Kaufpreises verlangen.

Frist der Umbuchung entscheidend

Ist die Frist kürzer, kommt es darauf an, ob ein angemessener Ersatzflug angeboten wird. Zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor dem geplanten Start, darf er nicht mehr als zwei Stunden früher als der ursprünglich geplante Flug starten und das Endziel mit maximal 4 Stunden Verspätung erreichen. Weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug, darf die Ersatzverbindung nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit starten und muss das Endziel spätestens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreichen.

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, gibt es laut der EU-Fluggastrechteverordnung je nach Ticketpreis eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.