Die Ausgangssperre fällt, das Alkoholverbot läuft nur noch bis zum Donnerstag. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Zuhause sein spätestens um 22 Uhr – das könnte bald ein Ende haben. Dann nämlich, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100 liegt. Die Stadt hatte erst gehofft, dass das schon an Pfingsten der Fall sein würde. Nun dauert es wohl länger.

Stuttgart - Es darf womöglich bald wieder gebummelt werden auf dem Heimweg: Dank der stetig sinkenden Inzidenz, die nun schon seit mehreren Tagen unter dem Wert von 100 liegt (92, 9 am Donnerstag), dann kann die Bundesnotbremse zurückgenommen werden. Das würde das Ende der Ausgangssperre in Stuttgart bedeuten. Jedoch wird es wohl nichts mit der Hoffnung der Stadt, dass das schon in der Nacht zum Montag der Fall sein könnte. Denn das Sozialministerium zählt anders als die Stadt: Weil der Wert mit einem Tag Verzögerung offiziell vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht wird, als er in Stuttgart ermittelt wird, kann es Donnerstag werden. An diesem Tag läuft die Allgemeinverfügung, mit der das Trinken von Alkohol an mehreren beliebten Treffpunkten in der Stadt verboten wurde, auch aus. Durch den Feiertag Pfingsmontag entsteht eine zusätzliche Verzögerung, weil dieser nicht gerechnet werden darf.

Der Feiertag zählt nicht mit

Die Regeln, die dann gelten, entsprechen der Coronaverordnung des Landes. Auch wenn man dann nachts wieder unterwegs sein darf, müsse man sich weiterhin an Kontaktbeschränkungen halten. Diese besagen unter anderem, dass sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, Genesene und Geimpfte werden darin nicht eingerechnet, teilt eine Pressesprecherin der Stadt mit.

Die Regel für das Alkoholverbot gilt bis Donnerstag

Was die Stadt jedoch unabhängig davon, ob sich ihre Zählweise oder die des Sozialministeriums durchgesetzt hätte, aufrechterhalten hätte, ist das Alkoholverbot. Da die Allgemeinverfügung ohnehin nur noch bis zum Donnerstag in Kraft ist, hätte man diese einfach weiterlaufen lassen. Das Weiterfeiern mit dem Wegbier nach dem frühen Schließen der gastronomischen Betriebe, die zunächst nur bis 21 Uhr geöffnet sein dürfen, wäre damit unterbunden worden.

In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir berichtet, dass die Ausgangssperre in der Nacht zum Montag enden könnte. Das basierte auf der ursprünglichen Einschätzung der Stadtverwaltung, die sich nun jedoch an den Vorgaben des Sozialministeriums orientiert. Wir haben den Text aktualisiert.