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Enttäuschung beim Waldheimverein Hedelfingen: Das Landgericht erkennt Klagerecht des Waldheimsvereins auf Einhaltung des Lkw-Durchfahrtverbots nicht an.

Hedelfingen - Mit Spannung hatten die Verantwortlichen des Waldheimvereins das Urteil zum Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Hedelfinger Filderauffahrt am Donnerstagvormittag erwartet. Die Verkündung war ernüchternd und kurz. „Das Gericht lehnt den Widerspruch ab“, verkündeten die drei Richterinnen. Da keine Anwälte der Parteien anwesend waren, hielten sich die Juristinnen bei der Begründung zurück. Sie schlossen sich der Auffassung des Amtsgerichts Bad Cannstatt an, dass einzelne Bürgerinnen und Bürger und damit auch der Waldheimverein kein Recht auf Einhaltung der Lkw-Durchfahrtsverbotzone besitze. Der Waldheimverein wollte mit seiner Klage gegen einen Spediteur durchsetzen, dass dieser seine Fahrten vom Neckarhafen über die Filderauffahrt in Richtung Autobahn 8 und auf die Fildern unterlassen muss.

Hintergrund ist das Lkw-Durchfahrtsverbot, das zum Schutze der Bevölkerung gegen Luftschadstoffe eingerichtet wurde. Verkehrsschilder entlang der B 10, auf den Otto-Hirsch-Brücken und in den Filderstadtbezirken signalisieren den Lastwagenfahrern, dass sie nicht die Hedelfinger Filderauffahrt, Sillenbuch und die Mittlere Filderlinie oder die B 27 bei Degerloch als Abkürzung ins Neckartal nützen dürfen. Sie geben die Alternativroute vor: Über die B 10 zur Anschlussstelle Wendlingen und über die A 8 zum Zielort.

Die Realität ist eine andere: Fast im Minutentakt verkehren Lastwagen auf der Hedelfinger Filderauffahrt in beide Richtungen. Nicht jeder nutzt die Strecke, um erlaubterweise zu einem Standort innerhalb des „gesperrten Gebiets“ zu gelangen. Nachgewiesenerweise fahren etliche entweder von der B 10 oder vom Neckarhafen durch die Verbotszone. Da der Waldheimverein als Vermieter auf seinem Gelände mehrere Kindertageseinrichtungen beherbergt, sehen die Vereinsverantwortlichen in dem Lkw-Verkehr ein Gefahrenpotenzial und eine Lärm- und Feinstaubbeeinträchtigung für die mehr als hundert Kinder und ErzieherInnen.

Gegen eine Spedition hat der Verein deswegen exemplarisch eine Unterlassungsklage angestrebt, die nun abgewiesen wurde. Es sei nicht nachweisbar, dass von den wenigen durch Hedelfingen fahrenden Lastwagen der Spedition eine Beeinträchtigung ausgehe, sagte die Richterin. Eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof ist zugelassen. In einer ersten Reaktion will Wurm diesen juristischen Weg gehen. Zunächst müsse aber sein Anwalt das ausführliche Urteil lesen.