Diäten sind nicht gleich Diät. Manche halten die Entschädigung für Politiker sogar viel zu üppig. Doch vergleichbare Jobs in der Wirtschaft sind erheblich besser vergütet. Foto:  

Ein Minister hat rund 15 000 Euro Grundgehalt, hinzu kommt noch die Hälfte der Diäten. Das klingt üppig, ist im Vergleich zu Führungsposten in der Wirtschaft aber unterdurchschnittlich. Und wie viel verdient der Ministerpräsident?

Stuttgart - Politiker unken bisweilen, dass Sparkassendirektoren viel mehr Geld verdienen als ein Ministerpräsident.

Gemessen am Gehalt gibt es tatsächlich lukrativere Jobs als jene auf der politischen Bühne. Wer dort auftritt, darf seinen Lohn nicht nur in Euro berechnen. Am Hungertuch nagen Abgeordnete und Regierungsmitglieder andererseits auch nicht. Sie verdienen ordentlich.

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Wie viel verdient ein Ministerpräsident?

Das Gehalt, das ein Ministerpräsident bekommt, setzt sich zusammen aus:

• Grundgehalt

• Familienzuschlag und/oder Ortszuschlag

• Dienstaufwandsentschädigung

In Summe spricht man von „Amtsbezügen“. Wie viel die jeweiligen Länderchefs erhalten, ist in den Besoldungstabellen der Bundesländer festgelegt, lediglich im Saarland gibt es eine andere Regelung.

In allen Bundesländern ist das Amt des Ministerpräsidenten in die jeweils höchste Besoldungsgruppe eingeordnet. Hinzu kommen Zuschläge zum Gehalt, die jedes Bundesland einzeln festlegt. Er liegt zwischen 4,8 Prozent in Schleswig-Holstein und 33,3 Prozent in Nordrhein-Westfalen.

Das verdienen die Ministerpräsidenten in den einzelnen Bundesländern pro Monat (Grundgehalt):

• Bremen: 13.022 €

• Schleswig-Holstein: 13.780 €

• Rheinland-Pfalz: 14.197 €

• Brandenburg: 14.264 €

• Sachsen-Anhalt: 14.635 €

• Mecklenburg-Vorpommern: 14.926 €

• Hessen: 15.267 €

• Berlin: 15.453 €

• Saarland: 15.573 €

• Thüringen: 15.603 €

• Hamburg: 15.993 €

• Niedersachsen: 16.180 €

Baden-Württemberg: 16.489 €

• Sachsen: 16.565 €

• Bayern: 17.046 €

• Nordrhein-Westfalen: 17.658 €

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD 3 – 3000 – 377/18)

Wie viel verdient Winfried Kretschmann?

Dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten steht laut Ministergesetz das Grundgehalt der Besoldungsgruppe 11 zu (derzeit 13 741 Euro) – zuzüglich 20 Prozent. Das macht zusammen 16 489 Euro. Die diversen und großzügig bemessenen Entschädigungsregelungen, etwa für das Führen eines zweiten Haushalts, sollen hier unberücksichtigt bleiben.

Landesminister erhalten als Grundgehalt B 11, Staatssekretäre 85 Prozent von B 11. Davon lässt sich gediegen leben, vergleichbare Führungsjobs in der Wirtschaft sind jedoch weitaus höher vergütet.

Diäten werden halbiert

Sofern die Regierungsmitglieder zusätzlich Abgeordnete des Landtags sind (Kultusministerin Susanne Eisenmann zum Beispiel ist es nicht, da sie vor ihrer Ernennung Bürgermeisterin in Stuttgart war), erhalten sie außerdem sogenannte Diäten. Diese werden allerdings um 50 Prozent gekürzt. Von der Abgeordnetenentschädigung in Höhe von aktuell 8210 Euro bleibt den Ministern also nur 4105 Euro.

Beim Ministerpräsidenten kommen so also insgesamt rund 20 500 Euro zusammen. Hinzu kommen gegebenenfalls der Familienzuschlag, die steuerfreien Pauschalen und Aufwandsentschädigungen.

Was passiert, wenn jemand aus dem Amt scheidet?

Kompliziert wird es, wenn ein Regierungsmitglied aus dem Amt scheidet. Dann zahlt das Land zwischen sechs und 24 Monate lang Übergangsgeld. Hat ein Regierungsmitglied mindesten fünf Jahre dazu gehört und ist es 62 Jahre alt, wird Ruhegehalt bezahlt.

Hat die Amtszeit länger gedauert, verringert sich das Mindestalter. Wer mehr als acht Jahre Staatssekretär, Minister oder Ministerpräsident war, muss nur 57 Jahre alt sein, um Ruhegehalt zu bekommen. Dieses bemisst sich wiederum nach der Dauer der Amtszeit – gezahlt werden zwischen 38,27 Prozent und höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge.

Private Altersversorgung

Auch Abgeordnete erhalten Übergangsgeld und Rente. Je nach Alter und Dauer der Zugehörigkeit ist das jedoch sehr verschieden. Früher war das eine Art Staatspension. Mittlerweile organisiert der Landtag die Altersversorgung jedoch so, dass die Abgeordneten in ein Versorgungswerk einzahlen. Dafür erhalten sie im Monat zusätzlich rund 1800 Euro vom Land.