Maske im Landtag? Einige Abgeordnete haben sich befreien lassen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Für das Nachreichen von Unterlagen für Atteste gegen die Maskenpflicht durch drei Abgeordnete hat der Landtag den Betroffenen keine Frist gesetzt. Die Grünen vermuten, dass sich Ärzte selbst Atteste ausstellten.

Stuttgart - Den drei wegen zweifelhafter ärztlicher Attests für eine Befreiung von der Maskenpflicht auffällig gewordenen Landtagsabgeordneten ist von der Landtagsverwaltung keine Frist gesetzt worden, bis wann sie „qualifizierte Atteste“ nachzureichen haben. Dies bestätigte ein Pressesprecher des baden-württembergischen Landtags auf Anfrage unserer Zeitung: „Aber die betreffenden Abgeordneten wurden noch einmal daran erinnert, dass qualifizierte Atteste vorzulegen sind.“

Nachträglich soll es keine Sanktionen geben

Sollten die nachgereichten Dokumente wieder nicht ausreichen, werde es nachträglich keine Sanktionen geben, sagte der Sprecher. Es gelte aber die Allgemeinverfügung des Landtags zur Maskenpflicht, wonach qualifizierte Atteste vorzulegen seien. Zudem müssen Personen, die im Landtag keine Maske tragen, 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen halten. Bei Zuwiderhandlung drohe Abgeordneten ein Zwangsgeld.

Stellen sich Ärzte selbst ein Attest aus?

Aus den Reihen der Grünen-Fraktion ist am Freitag die Vermutung geäußert worden, dass Abgeordnete im Arztberuf sich selbst ein Attest ausgestellt haben könnten. Die Landesärztekammer teilte auf Anfrage zu diesem Thema mit, dass es „keine expliziten Regelungen bezüglich der Selbstausstellung von Attesten beziehungsweise Gesundheitszeugnissen“ gebe. Die Landesärztekammer weist jedoch darauf hin, dass der von der Berufsordnung verlangte Punkt der Sorgfalt bei Gutachten auch Aspekte wie Unabhängigkeit und Neutralität des behandelnden Arztes impliziere: „Dies schließt das Selbstausstellen von Attesten de facto aus.“