Der Magstadter wurde vom Landgericht in Stuttgart zu vier Jahren Haft verurteilt. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Schläge, Tritte und ein Messerstich: Für einen heftigen Angriff auf seine Frau muss ein 38-Jähriger aus Magstadt für vier Jahre ins Gefängnis.

Für vier Jahre muss ein 38-jähriger Mann aus Magstadt ins Gefängnis, der im Februar vergangenen Jahres seine Frau in massiv alkoholisiertem Zustand mit einem Messer schwer verletzt hat. Die 19. Große Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, sah jedoch den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklagevorwurf des versuchten Totschlags als nicht erwiesen an. Diese hatte im Schlussplädoyer eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert, die Verteidigung eine in der Größenordnung von drei Jahren für ausreichend erachtet. Da beide Seiten auf ihr Recht, Revision einzulegen, verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige am 14. Februar vergangenen Jahres in stark alkoholisiertem Zustand mit seiner Frau in Streit geriet, als diese gegen 16.30 Uhr von der Arbeit in die gemeinsame Wohnung nach Magstadt kam. Er schüttete ihr zunächst ein Glas Whiskey über den Kopf und folgte der Frau, die das Wohnzimmer daraufhin verließ, in den Flur. Dort versetzte er ihr Schläge mit seinem Gürtel und zog sie an den Haaren zu Boden. Anschließend trat er ihr mehrfach mit den Füßen gegen Körper und Kopf, ehe er sie an den Haaren in die Küche schleifte.

Die schwer verletzte Frau schleppte sich ins Badezimmer

Als die Frau es schaffte, sich in einer Abstellkammer aufzurichten, stieß er ihr ein Küchenmesser mit einer 19 Zentimeter langen Klinge in die linke Flanke. Der Bitte seiner Frau, ihr zu helfen, kam er nicht nach, sodass diese sich schwer verletzt ein Stockwerk höher ins Badezimmer schleppen musste. Nachdem die Frau die Wunde mit Hilfe einer Tochter mit einem Handtuch verbunden hatte, kam sie wieder zu ihrem Mann, der sie erneut schlug und sie aufforderte, das Haus zu verlassen.

Dieser Aufforderung kam sie nach. Die Tochter bat Passanten um Hilfe, eine Frau alarmierte um 16.51 Uhr die Rettungskräfte. Zweieinhalb Stunden später am gleichen Abend musste sich die Frau im Klinikum Sindelfingen einer zweistündigen Notoperation unterziehen. Die Ärzte diagnostizierten einen 20 Zentimeter langen Stichkanal, der nur knapp die Milz und andere lebenswichtige Organe verfehlt hatte. Zudem erlitt die Frau eine Nasenbeinfraktur sowie mehrere Platzwunden am Kopf. Eine Blutprobe beim Angeklagten ergab einen Blutalkoholwert von 1,31 Promille.

Der Angeklagte hatte über seinen Verteidiger Markus Bessler erklären lassen, dass er sich an den genauen Ablauf der Tat nicht mehr erinnern könne. Er habe an dem Tag schon zwei bis drei Bier und eine halbe Flasche Whiskey getrunken gehabt und sei auch in der Nacht zuvor bis 4 Uhr wach gewesen und habe getrunken. „Ich weiß nur, dass ich meine Ehefrau schwer verletzt habe und dafür die Verantwortung trage“, hatte Bessler für den Angeklagten erklärt.

Der Angeklagte und seine Familie kommen aus dem Irak, er war lange Helfer in der Landwirtschaft seines Vaters. Während des Prozesses hatte der 38-Jährige berichtet, wie er 2013 nach Deutschland kam, weil eines der mittlerweile fünf Kinder schwer krank war und die Familie hier auf eine bessere ärztliche Versorgung hoffte.

Dem Angeklagten wuchs alles über den Kopf

Wie er von 2016 an acht Jahre lang selbstständig einen Imbiss betrieb, zu dem später noch ein Frisiersalon und ein kleines Lebensmittelgeschäft dazu kamen. Und dass ihm 2024 alles über den Kopf wuchs, nachdem sein Vater und sein bester Freund gestorben waren, er den Imbiss aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben musste und immer häufiger zum Alkohol griff.

Wie er vor Gericht mitteilen ließ, habe er an jenem 14. Februar den Eindruck gehabt, dass seine Frau ihm Vorwürfe mache, als sie nach Hause gekommen sei. Er habe aber nur seine Ruhe haben wollen. Aus Verärgerung habe er dann den Whiskey über sie geschüttet, der auch die Wand verspritzt habe, die er kurz zuvor selbst gestrichen hatte. Da habe er wohl die Kontrolle verloren. Er erinnere sich jedoch nicht einmal, dass er zu einem Küchenmesser gegriffen habe. Wenn er gewusst hätte, wie schwer seine Frau verletzt gewesen wäre, hätte er ihr mit Sicherheit geholfen. Er habe jedoch niemals vorgehabt, seine Frau zu töten. Ihm sei auch bewusst, dass er wegen seines Alkoholproblems Hilfe brauche und wolle eine Therapie machen.