Am 26. Juli will das Landgericht sein Urteil verkünden. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Eine 20-Jährige überrollt in Panik mit einem Wagen in Ludwigsburg einen Mann. Die Verteidigung will im Totschlags-Prozess vor dem Landgericht Stuttgart eine Bewährungsstrafe. Was fordert die Staatsanwaltschaft?

Nach drei Verhandlungstagen am Stuttgarter Landgericht haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Totschlagsprozess gegen eine 20-jährige Löchgauerin die Beweislage höchst unterschiedlich in ihren Schlussplädoyers bewertet. Während die Erste Staatsanwältin Marie Fischer das Verhalten der jungen Frau als Totschlag mit bedingtem Vorsatz ansah und eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten forderte, plädierte Verteidiger Achim Bächle auf fahrlässige Tötung und eine bewährungsfähige Strafe.