2020 wurde die Seniorin wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt (Symbolbild). Foto: IMAGO/Maximilian Koch/IMAGO/Maximilian Koch

Mit einem Fleischerhammer und Benzin soll eine heute 86-jährige Seniorin auf ihren Ex-Mann losgegangen sein. Nun wird der Fall erneut verhandelt.

Trotz ihres hohen Alters soll eine Seniorin ihren Ex-Mann erst mit einem Fleischerhammer angegriffen und ihn dann angezündet haben. Er starb. Die heute 86-Jährige aus dem Bodenseekreis wurde wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge im Jahr 2020 zu elf Jahren Haft verurteilt, legte aber Revision ein. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, am Mittwoch beginnt eine neue Verhandlung.

Die obersten Strafrichter in Karlsruhe bezweifeln, dass das Landgericht Konstanz zu Recht eine Tötung mit gemeingefährlichem Mittel angenommen hat, wie aus dem damaligen Beschluss vom Februar 2021 hervorgeht. Es sei nicht geklärt, ob die bei der Tat 84 Jahre alte Frau noch in einem Zustand gewesen sei, um „die ihr bekannten objektiven Umstände zutreffend einzuordnen“.

Der Einsatz gemeingefährlicher Mittel ist ein Mordmerkmal. Das Landgericht hatte dies angenommen, weil das Feuer auf Nachbarhäuser hätte übergreifen können. Der BGH war aber nach damaliger Mitteilung nicht überzeugt, dass die Frau sich dessen bewusst war. Die Richter hoben das Urteil vollständig auf.

Erst Fleischerhammer, dann Benzin

Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen vor, Anfang 2020 im gemeinsam bewohnten Haus zunächst mit einem Fleischerhammer auf den damals 73-Jährigen eingeschlagen zu haben. Als er das überlebte, soll sie ihn mit Benzin überschüttet und angezündet haben. Die beiden waren damals lange geschieden.

Die Seniorin befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Gmünd. Da sie gesundheitlich stark eingeschränkt sei, finde der neue Prozess vor dem Landgericht Konstanz stattdessen in den Räumen des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd statt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Insgesamt sind drei Verhandlungstage anberaumt.