Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume auf Twitter als antisemitisch bezeichnet. Das ist zwar absurd, aber erlaubt.
Der Kurznachrichtendienst Twitter muss einen Tweet des Medien- und Abmahnungsanwalts Joachim Steinhöfel wieder freischalten, in dem der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume als antisemitisch bezeichnet wird. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg handele es sich bei dem fraglichen Tweet „nicht um eine Schmähkritik, sondern um eine – zwar scharfe, aber noch zulässige – Meinungsäußerung“, die eine Frage von erheblichem öffentlichen Interesse betreffe: das Verhalten des Antisemitismusbeauftragten eines deutschen Bundeslandes.
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