Vor dem Bundesgerichtshof wurde der Fall eines Drogendeals verhandelt, in den auch ein Polizist verwickelt sein soll. (Symbolbild) Foto: dpa/Uli Deck

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil vom Landgericht Freiburg gegen zwei Männer wegen Drogenhandels teilweise aufgehoben. Der Grund: Möglicherweise provozierte ein Polizist die Tat. Der Fall wird jetzt neu aufgerollt.

Karlsruhe/Freiburg - Weil ein verdeckter Ermittler einen größeren Drogendeal anzettelte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gegen zwei Männer wegen Handelns mit Betäubungsmitteln teilweise aufgehoben. Das Landgericht Freiburg muss nun in einem neuen Verfahren vor allem prüfen, wie groß der Einfluss des Polizisten war (Az.: 1 StR 197/21). Es könnte sich um eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ nach Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte handeln, erläuterte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Es komme darauf an, in welchem Umfang die Beschuldigten schon in Drogengeschäfte verwickelt waren und inwieweit der verdeckte Ermittler physischen oder psychischen Druck aufbaute.

Das Landgericht hatte die beiden Männer den Angaben nach im Februar unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen verurteilt. Diese hätten mit kleinen Mengen Cannabis gedealt. Der verdeckte Ermittler habe mehrfach nach größeren Lieferungen gefragt und schließlich drei Kilogramm Marihuana und 50 bis 100 Gramm Kokain geordert. Das Duo habe diese Menge nicht über seine bisherigen Lieferanten beschaffen können und auch die hierfür üblichen Preise nicht gekannt. Die Männer wollten der Darstellung zufolge die Drogen bei einem Dritten besorgen. Bei der Übergabe an den Ermittler griff die Polizei zu.

Die Revision des Drogenhändlers, der am Ende einbezogen wurde, blieb erfolglos. Er sei nur mittelbar von dem Einsatz des verdeckten Ermittlers betroffen. Hier sah der erste Strafsenat keine Anhaltspunkte für eine rechtsstaatswidrige Beeinflussung.