Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg kann nicht erkennen, dass eine frühere weibliche Führungskraft der Landesförderbank bei der Vergütung diskriminiert worden ist.
Hat die L-Bank eine frühere Personalleiterin bei der Vergütung diskriminiert, weil sie eine Frau ist? Die Betroffene sieht dies so, doch hat sie in einem mehrjährigen Rechtsstreit mit der Förderbank des Landes, in dem sie hohe Zahlungsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz geltend gemacht hatte, eine womöglich entscheidende Niederlage erlitten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat jetzt ihre Berufungsklage auf Equal Pay zurückgewiesen – die von ihr angenommene nicht geschlechtsneutrale Vergütung gebe es nicht.
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