Quelle: Unbekannt

Das Land will weitere Privatpersonen vom Fahrverbot für Euro-4-Diesel ausnehmen. Berücksichtigt werden zum Beispiel Fahrten wegen „familiärer Betreuung“.

StuttgartDie Ausnahmen vom Fahrverbot werden fast schon zur Regel: Wer nur kurz in der Umweltzone fahren will oder kleine Kinder dabeihat, kann künftig eine ganzjährige Genehmigung beantragen. Manche Fahrer von Dieselautos der Euronorm 4 können daher aufatmen: Der Landesverkehrsminister hat am Montag weitere Fälle bekannt gegeben, in denen Einzelausnahmen von den Fahrverboten in Stuttgart möglich sein sollen.

Welche neuen Ausnahmen sind das?

Möglich werden sollen nun Fahrten mit dem Euro-4-Diesel, wenn man nur kurz oder „nur in seltenen Sonderfällen“ in der Umweltzone fahren will. Außerdem dann, wenn die Fahrten der familiären Betreuung von Pflegefällen oder – Stichwort „Elterntaxi“ – von Kindern unter acht Jahren dienen. Wichtig zu wissen: Niemand kann solche Fahrten unternehmen und sich auf die neue Zusatzregelung berufen, wenn er keinen Antrag stellte. Zudem muss man nachweisen, dass man kein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung hat, etwa ein Elektromobil oder einen Benziner. Außerdem muss man den Diesel, mit dem man starten will, schon länger als seit dem 1. Januar 2019 besitzen, und er muss eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe haben.

Was heißt das in der Praxis?

Wer sein unter achtjähriges Kind von und zur Kindertagesstätte, zur Schule oder von und zum Fußballtraining transportieren wolle, könne die ganzjährige Genehmigung beantragen, erklärte Jasmin Bühler, Sprecherin der Stadt. Wer mal mit dem Diesel zum Bäcker in Stuttgart fahren wolle, könne sich nicht auf die neue Möglichkeit berufen. „Da geht es um wirklich seltene Gelegenheiten, etwa um die Fahrt zu Opas Feier zum 70. Geburtstag oder um einen Umzug“, sagt Bühler. Auch für Fahrten bei Pflegeeinsätzen für Familienangehörige kann es jetzt Ausnahmegenehmigungen geben. Wer beispielsweise zur Chemotherapie fahren musste oder mit dem Auto zum Schichtdienst, konnte sie bisher schon beantragen. Anträge seien ausschließlich bei der Stadt möglich, erklärte dazu das Verkehrsministerium.

Wie wird das Ordnungsamt vorgehen?

Anträge sollten frühzeitig gestellt werden, wenn man den Anlass für die Fahrten absehe, heißt es. Wer ohne Genehmigung fährt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Ein kleiner Trost: Wenn jemand noch keine Genehmigung hat, aber den Antrag gestellt hatte, werde dies „im Bußgeldverfahren berücksichtigt“.

Wie steht es bei der zuvor eingeleiteten Neuregelung für Fahrten zu Park-and-Ride-Anlagen?

Da ist die Lage immer noch ziemlich unklar. Unsere Zeitung hat berichtet, Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) habe gesagt, man müsse bei Kontrollen eigentlich nur angeben, man wolle zu einem Park-and-Ride-Platz fahren, um das Auto dort abzustellen, sein grüner Parteikollege und Verkehrsminister Winfried Hermann halte aber einen Parknachweis für nötig. Diese Regelung gelte, Bußgelder würden aber noch nicht verhängt.

Was sagen die Praktiker dazu?

„So einen Fall gab es noch nicht. Bei der praktischen Umsetzung schwimmen wir auch“, sagte eine Sprecherin der Polizei. Man sei in intensiver Abstimmung mit der Stadt. Im Grunde gehe es aber um Einzelfallbeurteilungen. Die Reaktion hänge auch davon ab, ob der Autofahrer vor dem Einbiegen zu so einer Park-and-Ride-Anlage sei oder nicht. Regierungssprecher Rudi Hoogvliet sagte: Der Ministerpräsident wolle eine unbürokratische Regelung, aber niemand könne in Stammheim sagen, er wolle durch Stuttgart zur Park-and-Ride-Anlage in Degerloch fahren. Die Sprecherin der Stadt erklärte, man warte auf das Ergebnis der Abstimmungen beim Land – und dass das Verkehrsministerium mitteile, ob nur Dauerparkkarten oder auch Einzeltickets als Nachweise möglich sind. Wenn Klarheit herrsche, wolle die Stadt die Regelung umsetzen. Denkbar ist, dass man nach Kontrollen dann auch ein Parkticket nachliefern kann und sich das Bußgeldverfahren erledigt.

Wie werden die erneuten Nachsteuerungen bei den Vorschriften verkauft?

Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußerte am Montag, man schaffe neue Möglichkeiten, um Härten für Privatpersonen abzumildern, die „über Gebühr belastet“ wären. Verkehrsminister Hermann sagte, Land und Stadt hätten nachgebessert. Zuvor hätten die „sehr großzügigen Ausnahmen zum Beispiel für den Lieferverkehr“ zu berechtigten Fragen geführt, „warum die Regelungen für Privatpersonen recht streng waren“.