Die AfD-Landessprecherin Alice Weidel will am Sonntag auf dem Schillerplatz die Aufhebung von Corona-Maßnahmen fordern. Foto: dpa/Sina Schuldt

Die Frage, ob die AfD auf dem Stuttgarter Schillerplatz am Sonntag eine Demonstration veranstalten darf, könnte die Gerichte auch noch am Samstag beschäftigen.

Stuttgart - Darf die Alternative für Deutschland (AfD) an diesem Sonntag auf dem Schillerplatz demonstrieren? Darüber will an diesem Freitag das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden. Die Landeshauptstadt hatte die Kundgebung am Mittwochabend verboten. Als Begründung werden der Infektionsschutz und eine „starke Mobilmachung auf beiden Seiten“ genannt, man befürchte Übergriffe. „Insgesamt entsteht dadurch ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko bei allen Beteiligten“, heißt es in der Begründung der Stadt.

Der Landesverband der Partei reichte am Freitag um die Mittagszeit eine Eilantrag gegen das Verbot beim Verwaltungsgericht ein. Die 5. Kammer wolle über den Widerspruch noch am Freitag entscheiden, so eine Gerichtssprecherin. Die Stadt sei gebeten worden, sich bis 15.30 Uhr zu äußern. Die Verwaltung hatte angekündigt, die Sache im Falle eines Erfolges der AfD von der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim (VGH), entscheiden zu lassen. Über Versammlungsrechtsfälle werde man wie üblich auch am Wochenende entscheiden, „das gebietet der effektive Rechtsschutz“, heißt es bei VGH.

Die Partei fordert die Aufhebung „aller coronabedingten Schließungen und Zwangsmaßnahmen“, heißt es in dem Aufruf, als Rednerin ist die Landesvorsitzende Alice Weidel angekündigt. In der Ablehnung werde die Landeshauptstadt als „Hotspot für Covid-Erkrankungen“ bezeichnet, so AfD-Pressesprecher Markus Frohnmaier. Das gebe „die Datenlage aber nicht her“. Außerdem sei der Schillerplatz laut Stadt „ungeeignet, um die Sicherheit der Teilnehmer zu garantieren“. Dabei habe sich der Ort für die Demo seit Montag mehrfach geändert, so Frohnmaier. Die AfD wollte auf den Schlossplatz, was wegen Baumaßnahmen abgelehnt worden sei, dann sei der Marktplatz bestätigt und auch wegen Baumaßhamen wieder zurückgenommen worden.

Den Kronprinzplatz lehnte die AfD als zu abgelegen ab, man habe sich letztlich für den Schillerplatz entschieden. Den Hinweis auf eine starke Mobilmachung auf beiden Seiten hält Frohnmaier für nicht stichhaltig. „Die Durchführung von Versammlungen dürfen wir nicht von einer Drohkulisse abhängig machen. Der Staat muss sich gegen Störer, unabhängig von ihrer politischen Strömung, durchsetzen können“, so der Sprecher.

Egal wie die Gerichte entscheiden, die Polizei ist auf jedem Fall gefordert. Bei der Stadt waren bis Freitag für das Wochenende acht Demos angemeldet. Der Gewerkschaftsbund feiert am Samstag ab 14 Uhr auf dem Karlsplatz den Tag des Grundgesetzes, Geenpeace bewirbt ab 11.30 Uhr auf der Theodor-Heuss-Straße Pop-Up-Bikelanes.

Diverse Gruppen kreisen um das Thema Corona, so zum Beispiel am Samstag ab 13 Uhr im Cannstatter Kurpark („Cannstatt bleibt frei von Verschwörungsmythen“), um 15.30 Uhr im Oberen Schlossgarten („Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung“) oder um 15.45 Uhr vor der Porsche-Arena („Querdenken Heilbronn“). Angemeldet sind 30 bis 200, für die Demo ab 13 Uhr auf dem Kleinen Schlossplatz („Gegen Coronawahn“) 500 Menschen.