An Karfreitag darf im LKA ein Film gezeigt und getanzt werden. Foto: dpa

Die Giordano Bruno Stiftung und das LKA in Wangen haben eine Ausnahmegenehmigung für Karfreitag. Es darf ein Film gezeigt und getanzt, aber keine Getränke ausgeschenkt werden.

Die Giordano Bruno Stiftung und Thomas Filimonova, der Geschäftsführer des LKA-Longhorns im Wangener Industriegebiet Heiligenwasen, kämpfen seit Jahren darum, an Karfreitag eine Veranstaltung ausrichten zu dürfen. Laut Paragraf 10 des Feiertagsgesetzes sind in Baden-Württemberg öffentliche Tanzunterhaltungen von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr sowie an Allerheiligen und am Allgemeinen Buß- und Bettag von 3 bis 24 Uhr sowie am Volkstrauertag und Totengedenktag von 5 bis 24 Uhr verboten. Filimonova hatte in den Vorjahren mehrfach um Genehmigung für Konzerte an Karfreitag beantragt – ohne Erfolg. Stattdessen schaute die Polizei vorbei. Seine Hinweise, dass andere Musikveranstaltungen in der Liederhalle oder im SI-Zentrum durchgeführt werden, fielen als Argument nicht ins Gewicht.