Polizisten am 19. März 2020 im Stuttgarter Westen: Dürfen sie mit Daten der Gesundheitsämter über Infizierte in den Einsatz gehen? Das ist umstritten. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der oberste Datenschützer in Baden-Württemberg, Stefan Brink, kritisiert das Interesse von Sicherheitsbehörden an Infizierten-Daten. Wenn die Gesundheitsämter die Listen an Polizei und Ordnungsämter herausgäben, wäre dies ein „Dammbruch“.

Stuttgart - Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink, wendet sich massiv dagegen, dass die Polizeibehörden persönliche Daten der Gesundheitsämter über Corona-Patienten nutzen. Das Innenministerium beruft sich dabei auf das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, das die Nutzung rechtfertige, um Gefahren von der Bevölkerung abzuwehren. Zudem könnten Polizeibeamte etwa bei Unfällen überprüfen, ob der Betroffene infiziert ist und Schutzmaßnahmen ergreifen. SWR-Angaben zufolge wird dies von den Ämtern aber unterschiedlich gehandhabt.

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„Keine Rechtsgrundlage für die Weitergabe“

„Wir reden mit vielen Gesundheitsämtern sowie dem Sozialministerium darüber und haben noch kein einziges Amt gefunden, dass uns die Weitergabe von Infizierten-Listen an die Polizeibehörden bestätigt hätte“, sagte Brink unserer Zeitung. Dies sei auch richtig so, weil es sich um hochsensible Gesundheitsdaten handele. Natürlich bestehe die Gefahr, dass die dort Aufgeführten stigmatisiert werden.

Es gebe auch keine Rechtsgrundlage dafür – das Gesetz über den Gesundheitsdienst gebe dies nicht her. Dort stehe, dass die Ämter bei einer konkreten Gefahr solche Informationen an Dritte herausgeben könnten. „Hier geht es aber darum, das sich die Polizei im Vorfeld informieren will, ob da potenziell eine Gefährdung besteht.“ Eine pauschale Übermittlung solcher Daten könne grenzenlos stattfinden, fürchtet Brink. Nach seinen Worten gibt es auch in den Ordnungsämtern schon Begehrlichkeiten. „Wen sollen wir noch alles informieren: die Feuerwehr, die Sanitäter, die Gerichtsvollzieher, die Steuerfahndung? Da droht ein Dammbruch.“

In erster Linie Selbstschutz

Es sei für ihn keine Frage, dass sich alle im Außendienst Tätigen sinnvoll schützen müssen, aber da sei in erster Linie Selbstschutz gefragt. Dazu müsse die Polizei auch in der Lage sein. Die momentane Debatte laufe jedenfalls „komplett in die falsche Richtung“. Es sei „problematisch, wenn einzelne Stellen im Land Druck auf die Gesundheitsämter ausüben, solche Listen herauszugeben“. Er versuche, die Ämter „vor solch unsinnigen Anfragen zu schützen“. Die könnten schon jetzt einschreiten und die Polizei einschalten, wenn sich ein Infizierter nicht an Quarantänemaßnahmen halte. „Das klappt wunderbar.“