Diesel unterhalb der Euronorm sechs müssen in Stuttgart vielerorts draußen bleiben – ungeachtet der Coronakrise. Foto: dpa/Marijan Murat

Zwischen April und Juni konnten sich chronisch kranke oder besonders gefährdete Menschen wegen Corona Ausnahmegenehmigungen von den Fahrverboten in Stuttgart ausstellen lassen. Eine Bürgerinitiative fordert das jetzt erneut – stößt beim Land aber auf Ablehnung.

Stuttgart - Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen im Frühjahr durften damals mehr Autofahrer Ausnahmen von den Dieselfahrverboten in Stuttgart beantragen. So konnten zwischen April und Juni ältere Menschen und Menschen mit chronischen Vorerkrankungen, aber auch Beschäftigte in der sogenannten kritischen Infrastruktur, darauf setzen, mit ihren älteren Dieselfahrzeugen unterwegs sein zu dürfen. Danach lief die Regelung aus. Inzwischen werden Stimmen laut, sie angesichts der Lage wieder einzuführen – wohl vergeblich. Das legt ein Brief des Verkehrsministeriums an die Bürgerinitiative „Gegen Fahrverbot – Für freie Mobilität in Deutschland“ nahe.

Fast drei Monate nach Anfrage der Initiative schreibt Ministerialdirektor Uwe Lahl darin, das Leben in Deutschland habe sich unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen weit gehend normalisiert. „Der ÖPNV verkehrt wieder im Regelbetrieb, sodass die vollen Kapazitäten zur Verfügung stehen“, heißt es da. Man behalte das Geschehen im Blick, aber die Fahrverbote dienten ebenfalls dem Gesundheitsschutz. „Ausnahmegenehmigungen werden als derzeit nicht erforderlich angesehen“, schreibt Lahl.

„Verhöhnung der Toten“

Bei der Bürgerinitiative löst das Schreiben Kopfschütteln aus. „Abgesehen davon, dass Herrn Lahl diese Abwägung gar nicht zusteht, ist das für mich eine Verhöhnung der Zigtausenden Corona-Toten weltweit – auch in Deutschland haben wir etwa 10 000 Tote. Von den Menschen, die schwere Folgeschäden erleiden, ganz zu schweigen“, sagt Sprecherin Christa Papsdorf. Die angeblichen Gesundheitsschäden durch Stickoxid seien hingegen noch nie nachgewiesen worden.

Die Stadt äußert sich bisher nicht zu den Forderungen. Zwischen April und Ende Juni waren insgesamt 93 Einzel-Ausnahmen wegen der Corona-Pandemie ausgestellt worden. Nach einer neuen Chance sieht es jetzt nicht aus.