Neben der 112 für Notfälle gibt es auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, den man anrufen kann. Foto: dpa/Nicolas Armer

Wer entscheidet, wann ein Patient so krank ist, dass ein Krankentransport oder Rettungswagen kommen muss? In der Leitstelle müssen Disponenten schnell entscheiden.

Stuttgart - Eine Mutter hat am Wochenende die Welt nicht mehr verstanden. Als Alleinerziehende mit zwei fiebernden grippekranken Kindern fühlte sie sich im Stich gelassen. Sie wählte die Notrufnummer 112 und hoffte, dass man ihr dort helfen würde. Weil die kleinen Köpfchen des Nachwuchses im Alter von vier und sieben Jahren glühten und die Kinder sagten, es gehe ihnen so schlecht sowie ob sie sie nicht zum Arzt bringen könnte, wollte sie in die Notfallpraxis. Allerdings wollte sie die Kinder in deren fiebrigem Zustand nicht alleine transportieren – zumal sie kein Auto hat, sie hätte ein Taxi rufen müssen. Aber die erhoffte Hilfe blieb aus: Der Disponent am anderen Ende der Leitung schickte keinen Krankenwagen. Sie müsse selbstständig zur Notfallpraxis kommen, lautete die Antwort. „Das kann doch nicht sein, wer entscheidet das denn?“ fragte sie aufgeregt.

Unterschieden wird zwischen der Notfallrettung und dem Krankentransport

„Der Disponent entscheidet“, erläutert Christopher Haigis, der Sprecher der Stuttgarter Feuerwehr. Zusammen mit den Rettungsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund und Malteser organisiert die Feuerwehr in Stuttgart das Rettungswesen. Er sagt weiter, der Disponent habe richtig entschieden, auch wenn das der alleinerziehenden Mutter in der Situation hart vorgekommen sei. Grundsätzlich müsse man unterscheiden zwischen der Notfallrettung und dem Krankentransport, erläutert Christopher Haigis. Zwar spreche man umgangssprachlich in beiden Fällen vom Krankenwagen, doch die Funktion unterscheide sich. Die Notfallrettung ist dafür da, Menschen zu retten, die in einer lebensbedrohlichen Situation sind. Bei Notrufen würden die Disponenten eine Checkliste von Symptomen durchgehen – wenn die Lage nicht eindeutig sei wie etwa bei schweren Verletzungen in der Folge eines Unfalls. „Brustschmerzen und Atemnot deuten zum Beispiel auf einen Herzinfarkt hin“, erläutert der Feuerwehrmann. Im Falle einer Notfallindikation werde der Disponent daher umgehend einen Rettungswagen losschicken. Krankentransporte – in Stuttgart vom DRK und einigen weiteren Anbietern abgedeckt – kommen dann zum Einsatz, wenn ein Patient nicht gehen kann, aber zur Behandlung muss.

Das kann eine Fahrt ins Krankenhaus oder zur Dialyse sein. „Diese Transporte sind planbar“, sagt Haigis. Die Ressourcen seien „absolut beschränkt“, nur wer den Transport wirklich brauche, bekomme ihn auch. Die Patienten bekommen dafür auch einen Transportschein ausgestellt. Die Mutter hat ihre Kinder letztlich warm eingepackt und mit einem Taxi zum Arzt gebracht. „Mir blieb ja nichts anderes übrig“, sagt sie. Gefallen hat ihr das nicht, auch wenn es die einzige Möglichkeit war.

Die 112 zu wählen sei grundsätzlich nicht verkehrt, sagt der Feuerwehrsprecher Haigis. „Am anderen Ende sitzt jemand, der einschätzen kann, welche Hilfe notwendig ist“, erläutert er. Außerdem könne man bei der bundeseinheitlichen Rufnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts Hilfe erfahren. Unter 116 117 erfahre man, welche Praxis in der Nähe Bereitschaftsdienst habe. Wenn der Patient nicht kommen kann, kann sich auch ein Arzt auf dem Weg zu ihm machen.