Mit der Beitragserhöhung reagiert die Politik auf die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Foto: dpa/Boris Roessler

Viele Krankenkassen erhöhen im neuen Jahr ihre Beitragssätze. Das sonst übliche Informationsschreiben dazu entfällt – Versicherte müssen sich selbst schlau machen.

Viele Krankenkassen erhöhen 2023 ihre Beitragssätze. Um eine milliardenschwere Finanzierungslücke bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden, hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,3 auf 1,6 Prozent erhöht. Er ist aber nicht bei allen Krankenkassen identisch. Der für alle Kassen gleiche allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent.

Wie erfahre ich, was für meine Krankenkasse gilt?

Anders als bislang müssen die Kassen ihre Mitglieder nicht mit einem gesonderten Schreiben über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Es reicht, wenn sie die Änderung auf ihrer Website bekannt machen. Einige Krankenkassen haben das bereits getan: Die AOK Baden-Württemberg beispielsweise erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar von 1,3 auf 1,6 Prozent. Bei der Barmer Krankenversicherung dagegen lag der Zusatzbeitrag dieses Jahr schon bei 1,5 Prozent und bleibt nun stabil. Eine Übersicht der Kassen, die ihre Beitragssätze für 2023 bereits veröffentlicht haben, findet sich unter www.krankenkasseninfo.de.

Kann ich die Krankenkasse wechseln?

Ja, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gilt ein Sonderkündigungsrecht. Ausüben können Versicherte es bis zum Ablauf des Monats, in dem der Zusatzbeitragssatz steigt. Dafür bedarf es laut AOK keiner schriftlichen Kündigung – es reicht, sich bei der neuen Krankenkasse anzumelden, die darüber dann die bisherige Krankenkasse informiert.