Jim Kerr von den Simple Minds 2016 in Stuttgart: Das aktuelle Konzert am 21. März in Ludwigsburgs MHP-Arena ist abgesagt, es soll am 2. März 2021 nachgeholt werden. Foto: Lichtgut/Oliver Willikonsky

Der erzwungene Ausfall aller Konzerte trifft die Musikbranche hart. Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDVK) drängt auf schnelle Krisenlösung – und hat dafür teils weitreichende Vorschläge.

Stuttgart - Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDVK) hat als erste Dachorganisation des Kulturbetriebs mit teils weitreichenden Vorschlägen auf das Angebot der Politik reagiert, auch der Unterhaltungswirtschaft angesichts der Einnahmeausfälle wegen der Coronakrise zu helfen. Der deutsche Konzertveranstalterverband spricht aufgrund der jetzigen Situation von „Bergen von Verbindlichkeiten, die über Kredite kaum mittelfristig erfolgreich abgebaut werden können“ und hält die ersten angedachten Maßnahmen – insbesondere erleichterte Kreditvergaben sowie die Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds – für „nicht geeignet, die nun durch mehrwöchigen Veranstaltungsausfall wegbrechenden Einnahmen sowie vor allem die bereits investierten Vorkosten von geplanten Konzerten und Tourneen zu kompensieren“.

Massive Vorschläge

Der Verband regt daher zunächst zwei für das Publikum einschneidende Maßnahmen an. Erstens sollen Besitzer bereits bezahlter Konzertkarten für Veranstaltungen, die aufgrund behördlicher Verbote nicht stattfinden, den Kartenpreis erst dann zurückerstattet bekommen, wenn die Veranstaltung nicht innerhalb von 365 Tagen nachgeholt werden kann. Zweitens sollen die Veranstalter, falls eine Veranstaltung unter diesen Bedingungen nicht nachgeholt werden kann, das Recht haben, statt einer Bargeldrückerstattung Gutscheine in Höhe des bezahlten Kartenpreises aushändigen dürfen.

Daneben schlägt der BDKV eine weitere Maßnahme vor. So sollen kurzfristig von Insolvenz bedrohte Veranstaltungsunternehmen – dazu zählt der Bundesverband neben Konzertagenturen auch Aufbau-, Licht-, Ton- und Bühnendienstleister – verlorene Einnahmen aufgrund behördlicher Veranstaltungsabsagen „gegen entsprechenden Kostennachweis vom Staat ersetzt“ bekommen. Hierzu schlägt der BDKV die Einrichtung eines staatlichen Nothilfefonds vor.

Sonderfall Deutschland?

Der BDKV weist auch auf ein Merkmal des deutschen Föderalismus hin, das die Durchführung bundesweiter Tourneen erschwere. Sind in einem Bundesland alle Veranstaltungen verboten und in einem anderen lediglich Empfehlungen ausgesprochen, gefährde dies die Planung und Finanzierung kompletter Tourneen. Der Verband verweist auf vergleichbare Regelungen und Hilfsmaßnahmen in europäischen Nachbarstaaten, die schon jetzt angesichts der Coronakrise ergriffen wurden und deutlich weitergehender seien als in Deutschland.

Die Stuttgarter Konzertagenturen stellten sich auf Anfrage unserer Zeitung am Dienstag hinter diesen Vorschlag. Christian Doll, Geschäftsführer des Veranstalters C2 Concerts und selbst Mitglied im Vorstand des BDVK, verweist auf die zahlreichen Dienstleistungsunternehmen, die jenseits der Agenturen mit Konzerten ihr Geld verdienen. Deren Umsatz sei zur Zeit nicht gesunken, sondern liege bei Null, so Doll. Er und seine Kollegen müssten derzeit hunderte Veranstaltungen umbuchen, was in Stuttgart schon deshalb schwierig sei, weil man erst einmal freie Termine in den Konzerthallen finden müsse: der Herbst etwa sei längst mit ganz anderen Veranstaltungen zugebucht.

„Viele unserer Kartenkäufer sind fast so etwas wie Mäzene für den lokalen Kulturbetrieb“, teilt die Südwestdeutsche Konzertdirektion Russ mit. Die alteingesessene Stuttgarter Agentur zeigt sich sicher, die meisten Besucher hätten „Verständnis für die momentanen Schwierigkeiten von uns Veranstaltern, aber insbesondere auch den Künstlerinnen und Künstlern“. Sie bittet um ein wenig Zeit zur Neustrukturierung des Konzertangebotes – und versichert: „Keiner unserer Kunden muss befürchten, für sein bezahltes Geld keine Leistung zu erhalten.“