Seit 22. August gilt für Verkehrsteilnehmer ein anderer Grenzwert für THC im Blut. Foto: dpa/Christian Charisius

Polizisten stellen bei der Kontrolle eines E-Scooter-Fahrers Marihuanageruch fest. Seit dem 22. August gilt hier ein neuer Grenzwert – ein Sprecher erklärt, wann ein Bluttest fällig ist und wie lange es dauert, bis ein Ergebnis vorliegt.

Am Donnerstag ist in Backnang (Rems-Murr-Kreis) gegen 17.15 Uhr der 22-jährige Fahrer eines E-Scooters einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Die Polizei hatte ihn in der Dilleniusstraße angehalten und dabei festgestellt, dass er nach Marihuana riecht. Ein Drogenvortest verlief positiv auf THC (Tetrahydrocannabinol), dem Hauptwirkstoff von Cannabis, Haschisch oder Marihuana. Bei dem Mann wurde in der Folge eine Blutentnahme veranlasst, welche nun Aufschluss über die Höhe der THC-Konzentration geben wird.

Seit dem 22. August gilt ein neuer Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC im Blutserum. Wird dieser Grenzwert erreicht oder überschritten, drohen beim Erstverstoß eine Geldbuße von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Ein Polizeisprecher erklärt, es dauere meist ein bis drei Tage, bis das Ergebnis eines solchen Tests vorliege. Eine Blutentnahme werde gemacht, wenn es Anhaltspunkte gebe, die auf einen Einfluss von THC schließen lassen. „In diesem Fall war es der Geruch und das Ergebnis des Vortests“, so der Sprecher. Falls jemand zusätzlich zu Marihuana auch Alkohol konsumiert habe, sei das Bußgeld höher.