für die Landtagswahl in Baden-Württemberg und Ministerin für Kultus, Jugend und Sport. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Koalitionszoff kurz vor der Landtagswahl geht in die zweite Runde: Kultusministerin Eisenmann hält die Vorkehrungen für die weitere Schulöffnung am Montag für ausreichend. Die Grünen sehen noch Gesprächsbedarf.

Stuttgart - In der grün-schwarzen Landesregierung wird weiter darüber gestritten, ob die Kinder bei der Rückkehr der 5. und 6. Klassen in die Klassenzimmer überall den coronabedingten Abstand von eineinhalb Metern einhalten müssen.

Kultusministerin und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann sagte am Mittwoch im ARD-„Mittagsmagazin“, sie sehe in der Sache „keinerlei Änderungsbedarf“. Ihr Ministerium hatte erklärt, es gebe „kein förmliches Abstandsgebot“ bei der Rückkehr der Unterstufe vom kommenden Montag an. Allerdings sollten die Schulen - wenn möglich - größere Räume nutzen oder die Klassen auf zwei Unterrichtsräume aufteilen. Bei Lehrerverbänden hatte das zu Protesten geführt, weil viele Schulen dies aus ihrer Sicht personell nicht bewerkstelligen können.

Eisenmann ist gegen Wechselunterricht

Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag darauf gepocht, dass die Lockerung der Corona-Maßnahmen in den 5. und 6. Klassen nur möglich sei, „wenn der Abstand eingehalten wird“. Ansonsten müsse überlegt werden, ob es einen Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht geben könne. Am Mittwoch hieß es aus der Regierungszentrale, man habe noch Gesprächsbedarf.

Eisenmann ist gegen Wechselunterricht und sagte im ARD-„Mittagsmagazin“: „Es ist so, dass wir eine gültige Corona-Verordnung haben, die das Sozialministerium vorgeschlagen hat, die abgestimmt wurde, die am Wochenende im Kabinett gemeinsam auch unter Zustimmung von Herrn Kretschmann verabschiedet wurde.“ Auf dieser Basis habe sie an die Schulleiter einen Brief geschrieben, der die Aufteilung der Schüler in mehrere Klassenräume als Möglichkeit und nicht als Voraussetzung für einen Schulbetrieb vorschlage.

Die Kultusministerin verwies zudem darauf, dass es im Südwesten keine Präsenzpflicht an den Schulen gibt. „Niemand muss sein Kind schicken, sondern es kann zu Hause bleiben und hat dann Schulpflicht, die durch Fernunterricht geregelt wird.“ In den Klassen müssen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler im übrigen medizinische Masken tragen.

Osterferien beginnen am 1. April

Die Regierung verständigte sich derweil darauf, dass die Kinder und deren Eltern wie auch die Lehrerinnen und Lehrer zweimal die Woche kostenlos getestet werden können. Von diesem Montag an bis zu den Osterferien sollen sich die Eltern darum kümmern, dass ihre Kinder sich bei Apotheken, Hausärzten oder kommunalen Anlaufstellen und mobilen Testzentren an Schulen auf das Coronavirus testen lassen. Erst nach den Ferien solle es in allen Städten und Gemeinden kommunale Angebote - ob an Schulen oder in der Nähe - geben. Dazu wolle die Regierung demnächst noch Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden führen. Die Osterferien beginnen am 1. April, am 12. April müssen die Kinder wieder zur Schule.

Das Land geht mit dieser Teststrategie über den Bund-Länder-Beschluss von vor einer Woche hinaus. Dort hatte es geheißen, die Länder sollten sicherstellen, „dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten“. Der Städtetag hatte am Montag erklärt, drei Viertel der Kommunen unterstützten das Land seit der Wiedereröffnung der Kitas und Schulen durch mobile Testteams direkt in der Einrichtung. Hier sei Baden-Württemberg weiter als andere Bundesländer.