Klimaaktivistinnen und -aktivisten setzen sich nicht nur auf der Straße für mehr Klimaschutz ein, sondern immer häufiger auch vor Gericht. Foto: imago/Müller-Stauffenberg

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz reicht fünf jungen Menschen nicht aus. Sie sehen ihre Zukunft und ihre Freiheitsrechte in Gefahr – und beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht. Was das konkret bedeutet, erklärt der Anwalt Remo Klinger.

Stuttgart - An diesem Donnerstag haben fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ihre Klimaklage bekannt gegeben: Sie rügen die baden-württembergische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was sie konkret fordern, wie in der Beschwerdeschrift argumentiert wird und wann das Gericht einen Beschluss fällen könnte, erklärt der Anwalt Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet.