Diese fünf junge Menschen aus Stuttgart erzielen mit ihrem veganen Hanfsamendrink „hemi“ immer höhere Umsätze. Foto: /the hempany

Darf das Kunstwort „Milck“ für eine Milchalternative verwendet werden? Dies soll das Landgericht Stuttgart klären. Gegen die Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale wehrt sich ein Start-up, das sich dem „Druck der Milchindustrie“ nicht beugen will.

Stuttgart - Mit dem Slogan „Wir melken Hanfsamen statt Kühe“ wirbt das junge Start-up-Unternehmen The Hempany aus Stuttgart für seinen veganen Milchersatz „hemi“. Die Nachfrage nach tierleidfreien Produkten boomt. Ein wachsendes Verbraucherbewusstsein sorgt dafür, dass die Anteile der neuartigen Alternativen am Markt rasant steigen. „Die Hanfpflanze erfüllt alle Kriterien, auf die es für die Umwelt, fürs Klima und für die Gesundheit ankommt“, sagt Dave Tjiok, einer der Gründer der schwäbischen Firma. Der Erfolg gibt ihm und seinem Team Recht: Bundesweit haben es die Drinks aus Stuttgart bereits in alle Alnatura-, Rossmann-und Basic-Filialen geschafft. Die Umsatzkurve zielt immer weiter nach oben.

Der Kunstbegriff „Milck“ sorgt für die Gerichtsverhandlung

Doch nun muss sich David gegen Goliath wehren. In einer Unterlassungsklage fordert die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs das Start-up auf, den Kunstbegriff „Milck“ nicht mehr zu verwenden. Auf den Packungen von „hemi“ steht ganz groß „Hanfsamendrink“ und nur klein „hemp milck“. Da hatten sich die Veganer ein neues Wort für Milch einfallen und als Marke schützen lassen – doch die Wettbewerbsschützer halten dagegen: Der neue Begriff klinge zu sehr nach Milch und verstoße gegen die EU-Kennzeichnungsschutz-Verordnung. Wer die Wettbewerbszentrale aufgefordert hat, Klage zu erheben, verrät diese nicht. „Uns geht es um die Rechtsklärung“, sagt Tudor Vlah von der Wettbewerbszentrale, „wir haben nichts gegen die Stuttgarter Firma.“ Diese dürfe „Milchalternative“ schreiben. Das Fantasiewort „Milck“ könne aber für Verwirrung sorgen, erklärt er, Verbraucher dürften nicht getäuscht werden.

Mündliche Anhörung für den 16. Dezember geplant

Die Stuttgarter Firma ist nicht zur Unterlassung bereit und klagt. Für den 16. Dezember hat das Landgericht Stuttgart zur mündlichen Anhörung geladen. Hinter der Klage vermutet CEO Tjiok die Milchindustrie. Deren Druck wolle man sich nicht beugen.